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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verwiesen.<br />

Beweissicherung Gebäude<br />

Die Forderung wird zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

Bauphase<br />

Die Zugänglichkeit zu allen Flächen und damit auch für Versorgungsfahrzeuge<br />

ist mit Nebenbestimmung A 7.7.2 sichergestellt. Auch die Stromversorgung ist<br />

über Nebenbestimmung A 7.12.13 gesichert.<br />

Anbindung an die Stockkämper Straße<br />

Die Forderung der Einwender, die Zufahrt zur Stockkämper Straße weniger steil<br />

auszubilden, wird zurückgewiesen. Auch eine Steigung von 8 % ist mit modernen<br />

landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu überwinden und entspricht nach den<br />

„Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ <strong>–</strong> Arbeitsblatt DWA-A 904 der Deutschen<br />

Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Tabelle 3.4,<br />

der Höchstlängsneigung für Wirtschaftswege mit geringem Schwierigkeitsgrad.<br />

Im Einmündungsbereich beträgt die Steigung über eine Länge von 15 m nur 1<br />

%, so dass gravierende Probleme beim Anfahren nicht zu befürchten sind.<br />

Gestaltung Lärmschutzwall<br />

Soweit die Einwender fordern, den Fuß des Lärmschutzwalls auf einer Höhe mit<br />

der Hoffläche auslaufen zu lassen, um ein „Sumpfloch“ zu verhindern, hat der<br />

Vorhabenträger entsprechend seiner Zusage in der Gegenäußerung mit Deckblatt<br />

I eine Entwässerungsmulde vorgesehen, die das auf der Wallböschung<br />

anfallende Wasser aufnimmt. Der Einwendung wurde damit entsprochen.<br />

Änderungen und Erweiterungen des Betriebs<br />

Soweit die Einwender fordern, im Beschluss ungeachtet der gesetzlichen Regelungen<br />

des § 9 FStrG eine Duldungspflicht des Vorhabenträgers gegenüber<br />

jedweden Änderungsabsichten in der Zukunft zuzulassen, wird diese Forderung<br />

zurückgewiesen. Gesetzliche Bestimmungen können durch den Planfeststellungsbeschluss<br />

nicht ausgesetzt werden.<br />

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