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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Durch die vollständige Abschirmung der Autobahn mit 4 m hohen Irritations-<br />

schutzwänden bzw. Wall-Wand-Kombinationen werden auch mögliche Kollisi-<br />

onsrisiken vermieden.<br />

Somit ist festzuhalten, dass auch beim Großen Mausohr keine erheblichen Be-<br />

einträchtigungen zu erwarten sind.<br />

6.4.4 Zusammenfassung der Beeinträchtigungen und Bewertung ihrer Erheb-<br />

lichkeit für das FFH-Gebiet<br />

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass das Straßenbauvorhaben im Einklang<br />

mit den Anforderungen der Habitatrichtlinie und des sie umsetzenden nationa-<br />

len Rechts steht. Die trotz der mit diesem Planfeststellungsbeschluss festge-<br />

legten Schadensbegrenzungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen<br />

des FFH-Gebietes "Tatenhauser Wald bei Halle" durch die A 33 im Planfeststel-<br />

lungsabschnitt 7.1 sind als nicht erheblich zu werten.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, ob ein<br />

Projekt ein FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Be-<br />

standteilen erheblich beeinträchtigen kann, anhand seiner Auswirkungen auf<br />

den Erhaltungszustand der Gebietsbestandteile zu beurteilen. Maßgebliches<br />

Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Le-<br />

bensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 Buchst. e und i<br />

FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorha-<br />

bens stabil bleiben. Für die Frage, ob dies gewährleistet ist, dürfen zugunsten<br />

des zu beurteilenden Projekts die vom Vorhabenträger geplanten oder in der<br />

Planfeststellung angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen be-<br />

rücksichtigt werden; denn es macht aus der Sicht des Habitatschutzes keinen<br />

Unterschied, ob durch ein Projekt verursachte Beeinträchtigungen von vornher-<br />

ein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst durch<br />

entsprechende Vorkehrungen erlangen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010, 9 A<br />

5.08, juris Rn. 57 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, 9 A<br />

20/05, juris Rn. 53 und BVerwG, Urteil vom 12. März 2008, 9 A 3.06, juris Rn.<br />

94).<br />

Wie in den vorherigen Kapiteln ausgeführt, führt der Standard-Datenbogen als<br />

Lebensraumtypen, die für die Meldung des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald<br />

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