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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Bereich „Wald-Grünlandkomplex westlich Hachhofe“ (Bau-km 50+900-51+500<br />

und 0+000 - 1+000), S. 19 ff. + Anlage 1.3/2.4<br />

Die Naturschutzverbände fordern hier weitere Schutzmaßnahmen wie z.B. Irri-<br />

tationsschutzwände und Mittelwand sowie eine Querungshilfe im „Bereich der<br />

Wasserwerkstraße“.<br />

Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden. Wie bereits in Kapitel<br />

B 6.3.1.6 dieses Beschlusses ausgeführt, ergaben die Batcorder-<br />

Untersuchungen des Vorhabenträgers aus dem Jahr 2010 für den Waldweg am<br />

Wasserwerk in drei Nächten für diesen Flugweg nur geringe Aktivitäten, d.h. die<br />

Ergebnisse aus dem Jahr 2004 wurden tendenziell bestätigt. Eine besondere<br />

Bedeutung des Waldweges als Flugweg ist damit nicht abzuleiten. In Bezug auf<br />

die Wasserwerkstraße ist anzuführen, dass die hier jagenden Fledermäuse<br />

durch diesen Planfeststellungsbeschluss mit 4 m hohe Schutzwände /-zäune<br />

gegenüber möglichen Kollisionsgefahren geschützt werden (s. auch Planfest-<br />

stellungsunterlage 12.4.2.2). Querungen und bedeutsame Wechselbeziehungen<br />

über die L 782 sind weder von der Bechsteinfledermaus noch von anderen Ar-<br />

ten zu erwarten.<br />

Zur südlichen Waldrandzone als Teilaspekt dieses Gebietes (S. 22 + Anlage<br />

2.4) fordern die Naturschutzverbände die Erhöhung des BW 16 auf eine LH von<br />

4,5 m und eine Anbindung an Leitstrukturen.<br />

Diese Forderung ist fachlich nicht zu begründen. Die Forderungen des BUND,<br />

das Durchlass-BW 16 gemäß den Anforderungen an fledermaustaugliche Que-<br />

rungsbauwerke zu erweitern, wird seitens des BUND auch nicht näher begrün-<br />

det. Nord-Süd ausgerichtete Flugwege werden durch den BUND nicht protokol-<br />

liert. Die vom BUND mit der Horchbox 25 registrierte „sehr hohe Aktivität“ resul-<br />

tiert <strong>–</strong> so zumindest nach Erfahrungswerten der Gutachter des Vorhabenträ-<br />

gers, FÖA Landschaftsplanung <strong>–</strong> mit einiger Sicherheit von entlang des Wald-<br />

randes jagenden Fledermäusen. Querbeziehungen über die geplante Straße<br />

hinweg etwa zu den südlich der K 25 gelegenen Streugehöften / Waldinseln in-<br />

mitten der Feldflur sind nicht plausibel.<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1.6 dieses Beschlusses ausgeführt, kommt auch<br />

das LANUV bei der Bewertung des BUND-Gutachtens zu der Einschätzung:<br />

„Diesen Schlussfolgerungen kann in Bezug auf die Bechsteinfledermaus nicht<br />

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