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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Hierüber hat der Einwender keine schriftlichen Unterlagen. Der Vertreter der<br />

Flurbereinigungsbehörde wird diesbezüglich eine Klärung herbeiführen.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

In der schriftlichen Einwendung wendet sich der Einwender gegen eine Breite<br />

von lediglich 5,00 m für die Überführungsbauwerke im nachgeordneten Straßen-<br />

und Wegenetz und fordert, mit Blick auf landwirtschaftliche Maschinen<br />

eine größere Breite vorzusehen.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

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