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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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eits festgehalten, dass jedenfalls die Südvarianten im Vergleich sowohl zur V<br />

16/K 1 als auch zur V 11 überwiegend den hinteren Rangfolgeplatz einnehmen,<br />

insofern also auch bei einer abschnittsübergreifenden Betrachtung nicht in Be-<br />

tracht kommen könnten.<br />

Bebaute Umwelt<br />

Auch die Untersuchungen zur bebauten Umwelt bauen grundsätzlich auf der<br />

UVS 1993 auf und zwar hinsichtlich des UVP-Schutzgutes „Mensch, Kultur- und<br />

Sachgüter“ einschließlich der städtebaulichen Entwicklungen. Folgende Ände-<br />

rungen bzw. Erweiterungen wurden jedoch eingearbeitet:<br />

1. Die Grundlagen der Siedlungsentwicklung wurden anhand der neuesten plane-<br />

rischen Vorgaben (GEP, Bauleitplanung) berücksichtigt<br />

2. Ortsteile wurden gegenüber den Hauptorten in ihrer Wertigkeit nicht abgestuft,<br />

wenn auch dort Baurecht, z.T. durch Bebauungsplan, besteht und die Charakte-<br />

ristik einer Streusiedlung hinsichtlich Größenordnung und Ausstattung nicht<br />

mehr gegeben ist.<br />

3. Ähnliches gilt für Hofanlagen, die keinen anderen Standort als den Außenbe-<br />

reich haben können und daher nicht als geringwertige Siedlungsteile bewertet<br />

wurden.<br />

4. Der pauschale Einwirkungsbereich der Trasse von 200 m, wie er in der UVS<br />

1993 noch vorgesehen war, erschien nicht angemessen, da mancherorts neue<br />

Wohngebiete in Kenntnis der Trassenführung entwickelt wurden.<br />

5. Die UVS von 1993 berücksichtigte kulturhistorische Aspekte nur bezogen auf<br />

die bedeutenden Kulturdenkmäler. Neu wurden daher auch die vielen in der<br />

Landschaft verstreuten alten Hofanlagen als typisches Siedlungselement in die<br />

Betrachtung eingestellt.<br />

Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte wurden die Auswirkungen der Varian-<br />

ten in einem 600 m breiten Korridor durch die Auswertung von Plänen und<br />

durch Aufnahme vor Ort vollständig ermittelt.<br />

Es wurde anschließend eine Raumempfindlichkeit einerseits unter funktionalen<br />

Aspekten, andererseits unter siedlungskulturellen Gesichtspunkten ermittelt und<br />

mit den betriebs- und anlagebedingten Auswirkungen zu einem Konfliktpotenzi-<br />

al überlagert.<br />

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