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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tern I und II oder aber durch Aufnahme entsprechender Nebenbestimmungen in<br />

diesem Beschluss zum Teil Rechnung getragen.<br />

Soweit jedoch den Einwendungen insbesondere zu den Themenbereichen<br />

1. Planrechtfertigung: Bedarfsfeststellung durch den Bundesverkehrswege-<br />

plan, verkehrliche Notwendigkeit und Alternativen<br />

2. Linienbestimmung<br />

3. Umweltverträglichkeitsstudie, Trassenwahl<br />

4. Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, Einzelheiten des<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplans<br />

5. Artenschutz und FFH-Gebietsschutz einschließlich des diesbezüglichen<br />

Maßnahmenkonzeptes<br />

6. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion<br />

7. Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft<br />

8. Lärm und Luftschadstoffe<br />

9. Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer, Straßenentwäs-<br />

serung<br />

aus rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden konnte, werden sie<br />

hiermit zurückgewiesen. Hinsichtlich der Begründung wird auf die entsprechen-<br />

den Kapitel dieses Beschlusses verwiesen.<br />

9. Einwendungen Grundstücksbetroffener<br />

In 91 Einzelterminen wurde denjenigen Einwendern, die durch eine unmittelbare<br />

Inanspruchnahme von Grundeigentum betroffen sind und einen Einzeltermin<br />

wünschten, Gelegenheit gegeben, ihre Belange vorzutragen. Hierdurch wurde<br />

Nr. 24 Abs. 5 der Planfeststellungsrichtlinien 2007 entsprochen. Die Ansprüche<br />

der Einwender auf eine substantielle Anhörung bei gleichzeitiger Wahrung et-<br />

waiger Geheimhaltungsinteressen bezüglich persönlicher Verhältnisse und Be-<br />

triebs- oder Geschäftsgeheimnissen (eine Mehrzahl der Betroffenen führt land-<br />

wirtschaftliche Betriebe) wurden damit ungesetzt.<br />

In den Einzelterminen wurden seitens der Grundstücksbetroffenen zahlreiche<br />

Themenbereiche zum Grundeigentum angesprochen, die im Folgenden zu-<br />

nächst grundlegend behandelt werden:<br />

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