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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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gestellte Straßenbaumaßnahme wird zu einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

geschilderten Verkehrssituation im Planungsbereich beitragen.<br />

Auch für die Stadt Halle ist diese verkehrliche Entlastungswirkung der zentrale<br />

Themenpunkt. So führt die Stadt Halle in der Generalerörterung aus: „Der Lü-<br />

ckenschluss ist aus Sicht der Stadt Halle dringend notwendig. Die Verhältnisse<br />

auf der B 68, die mitten durch Halle verläuft, sind auf Dauer unerträglich“ (Seite<br />

38 des Wortprotokolls der Generaleröterung vom 15. bis 22.08.2008, Frau Bür-<br />

germeisterin Rodenbrock-Wesselmann). Und weiter: „Im Hinblick auf die unzu-<br />

mutbaren Zustände an der B 68 möchten wir mit zunehmendem Druck natürlich<br />

auch eine schnellstmögliche Realisierung des Lückenschlusses sehen“ (Seite<br />

712 des Wortprotokolls der Generaleröterung; vgl. auch schriftliche Stellung-<br />

nahmen der Stadt Halle vom 03.01.2008 und 11.03.2010).<br />

Die Forderung der Stadt Halle nach einer schnellen Realisierung des Lücken-<br />

schlusses wird aktuell auch durch das besondere Problem der Stickstoffdioxid-<br />

belastung auf der B 68 in der Ortsdurchfahrt der Stadt Halle unterstrichen. Wie<br />

bereits in Kapitel B 6.3.4.1 dieses Beschlusses ausgeführt, werden die Grenz-<br />

werte für Stickstoffdioxide in der Ortdurchfahrt von Halle deutlich überschritten.<br />

Nach der der 39. BImSchV beträgt bei NO2 der Grenzwert für den Jahresmittel-<br />

wert 40 µg/m³ und für den 1-h-Mittelwert 200 µg/m³ bei 18 zulässige Überschrei-<br />

tungen im Jahr. Zwar wurde der 1-h-Mittelwert für NO2 noch unterschritten, der<br />

Jahresmittelwert allerdings deutlich überschritten: Im Jahre 2008 betrug der<br />

Jahresmittelwert 54 µg/m³, im Jahre 2009 bereits 58 µg/m³. Die noch nicht aus-<br />

gewerteten Daten aus 2010 lassen eine noch höhere Stickstoffdioxidbelastung<br />

befürchten. Es besteht Einigkeit zwischen nahezu allen Beteiligten der von der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> eingerichteten Projektgruppe für die Aufstellung ei-<br />

nes Luftqualitätsplans, dass letztlich nur mit dem Bau des planfestgestellten A<br />

33-Abschnittes 7.1 und damit der Verwirklichung des A 33-Lückenschlusses die<br />

Schadstoffbelastung erheblich reduziert und damit die Grenzwerte der 39.<br />

BImSchV eingehalten werden können.<br />

Zugleich hat die Stadt Halle aber auch die Beeinträchtigungen zu tragen, die mit<br />

dem Vorhaben einhergehen. Auch diesen Aspekt stellt die Stadt Halle in den<br />

Fokus ihrer Stellungnahme. In diesem Kontext führt die Stadt Halle aus: „Die<br />

Stadt Halle stimmt deshalb dem Bau der A 33 grundsätzlich zu, ohne, wie be-<br />

reits gesagt, auf Forderungen insbesondere zur Verbesserung des Lärmschut-<br />

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