07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einwender B 9.7<br />

Der Einwender wendet sich gegen die partielle Inanspruchnahme seines Flur-<br />

stücks 140 in der Flur 51 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> für die landschafts-<br />

pflegerische Maßnahme A/E 5.701.<br />

Die Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />

Die Maßnahme E 5.701 umfasst die Anlage einer Kopfbaumreihe in Verlänge-<br />

rung einer Artenschutzmaßnahme entlang des Casumer Baches. Auch wenn es<br />

sich bei der Kopfbaumreihe nicht um eine ausdrückliche Artenschutzmaßnahme<br />

mit enger räumlicher Bindung handelt, ist sie naturschutzfachlich sinnvoll ent-<br />

lang einer Nutzungsgrenze in der Verlängerung des Casumer Baches platziert,<br />

um <strong>–</strong> wie es die Zielrichtung nach dem Maßnahmenblatt des LBP ist <strong>–</strong> die<br />

Strukturvielfalt der Kulturlandschaft zu erhöhen und den vorhabenbedingten<br />

Verlust landschaftsgliedernder Elemente zu kompensieren. Sie genügt auch im<br />

Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; hierzu wird auf Kapitel B 6.6<br />

verwiesen.<br />

Einwender B 9.8<br />

Das Flurstück 707 in der Flur 4 der Gemarkung Künsebeck ist aus den Flurstü-<br />

cken 228/1 und 230/1 hervorgegangen, die im Rahmen eines sog. Ballonverfah-<br />

rens zum Flurbereinigungsverfahren Brockhagen den Einwendern B 9.33 zuge-<br />

teilt wurde. Eine Umschreibung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt.<br />

Das Flurstück wird im Umfang von 6.680 m 2 für die Trasse und begleitende<br />

Lärmschutzeinrichtungen beansprucht. Eine südlich der Trasse verbleibende,<br />

unerschlossene Restfläche von 650 m 2 wird in eine landschaftspflegerische<br />

Maßnahme integriert; gleiches gilt für eine Teilfläche in der Größe von 220 m 2<br />

zwischen der östlichen Flurstücksgrenze und dem Lärmschutzwall auf der<br />

Nordseite der Trasse, die außerhalb einer geraden Bewirtschaftungslinie<br />

verbliebe und stattdessen ebenfalls in eine landschaftspflegerische Maßnahme<br />

integriert wird. Für die naturnahe Gestaltung eines verlegten Gewässerlaufs<br />

müssen weitere 190 m 2 dauerhaft beschränkt werden. Darüber hinaus soll das<br />

Flurstück im Umfang von 1.050 m 2 vorübergehend beansprucht werden.<br />

768

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!