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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.33<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender erscheinen in Begleitung ihres Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Die Betroffenheit der Einwender stellt sich wie folgt dar:<br />

Flurstück 226 in der Flur 6 der Gemarkung Künsebeck<br />

Für das Überführungsbauwerk der Pappelstraße und einen neuen Wirtschaftsweg<br />

sollen 930 m 2 erworben, für eine landschaftspflegerische Maßnahme entlang<br />

des Künsebecker Baches ebenfalls 930 m 2 dauerhaft beschränkt werden.<br />

Darüber hinaus ist geplant, 2.200 m 2 vorübergehend in Anspruch zu nehmen.<br />

Flurstück 328 in der Flur 5 der Gemarkung Künsebeck<br />

250 m 2 dieses Flurstücks sollen vorübergehend in Anspruch genommen werden.<br />

Flurstück 566 in der Flur 4 der Gemarkung Künsebeck<br />

4.400 m 2 dieses Flurstücks müssen für die Trasse der A 33 erworben werden.<br />

Das Flurstück wird zerschnitten.<br />

Weitere 3.760 m 2 sollen vorübergehend als Bodenlagerfläche in Anspruch genommen<br />

werden. Auf Nachfrage der Einwender führt der Vorhabensträger aus,<br />

es sei von dem Verwendungszweck des gelagerten Bodens abhängig, wie lange<br />

die Fläche beansprucht werden müsse. Soweit es Bodenmassen für das<br />

Überführungsbauwerk der Kreisstraße seien, werde die Fläche etwa ein Jahr<br />

benötigt, bei einer Verwendung für die Trasse der A 33 etwa drei Jahre.<br />

Zum Erfordernis der landschaftspflegerischen Maßnahme wird auf die nachfolgenden<br />

Ausführungen zur Inanspruchnahme der Flurstücke 263 und 264 verwiesen.<br />

Der am Nordrand des Flurstücks stehende Mast der vorhandenen und in ihrem<br />

Verlauf unveränderten Hochspannungsfreileitung muss versetzt werden. Hierfür<br />

werden weitere 64 m 2 des Flurstücks erworben (Deckblatt I). Der Schutzstreifen<br />

der Freileitung muss vergrößert werden, wofür 1.270 m 2 dauerhaft beschränkt<br />

werden (Deckblatt II).<br />

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