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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ung insoweit den Anforderungen der FGSV (2008). Insoweit ist das Beschädi-<br />

gungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG als nicht einschlägig zu erachten.<br />

Im Weiteren werden mit diesem Planfeststellungsbeschluss Maßnahmen ergrif-<br />

fen, um die Jagdhabitatverluste aufzufangen. Es sind dies die Aufforstung von<br />

bodenständigem Laubwald auf Acker beiderseits einer Freileitungstrasse bei<br />

Bau-km rechts 50+900, Entwicklung von Laubwaldflächen als Jagdhabitate<br />

durch Umwandlung junger Nadelholzparzellen (Fichte, Kiefer) in bodenständi-<br />

gen Laubwald zur Habitatanreicherung auf mehreren Waldflächen bei Bau-km<br />

rechts 50+300 <strong>–</strong> 0+200 und Aufforstung von bodenständigem Laubwald und<br />

Schaffung einer Sukzessionsfläche auf Acker bei Bau-km links 1+500. Die Flä-<br />

chen liegen in einer Entfernung bis ca.1,7 km zu den beeinträchtigten Habitaten<br />

und werden vorgezogen durchgeführt. Damit kann der Eintritt des Beschädi-<br />

gungs- und Zerstörungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG vermieden werden.<br />

Fledermäuse Tatenhauser Wald<br />

Im Tatenhauser Wald (Bau-km 0+200 - 1+000) wurden die Arten Zwergfleder-<br />

maus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Fran-<br />

senfledermaus, Rauhautfledermaus, Großes Mausohr, Wasserfledermaus,<br />

Braunes Langohr, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Bechsteinfle-<br />

dermaus und Teichfledermaus nachgewiesen.<br />

Wie bereits in Kapitel B 2 dieses Beschlusses dargelegt, hat die Trassenfüh-<br />

rung im FFH-Gebiet 303 „Tatenhauser Wald“ mehrere Umplanungen erfahren.<br />

Die naturschutzfachlichen Konflikte haben im Jahre 1996 zu der Umplanung der<br />

V 16 zur V 16+ (nördlicher Verschwenk der Trasse um 450 nach Norden aus<br />

dem Kernbereich des FFH-Gebietes heraus) und im Jahre 2004 dann zur<br />

nochmaligen Neutrassierung zur jetzt planfestgestellten V 16/K 1 geführt<br />

(nochmals nördliche Verschwenkung der Trasse um weitere 400 m nach Nor-<br />

den nahezu vollständig aus dem FFH-Gebiet Tatenhauser Wald heraus). Die<br />

Trasse wird am östlichen Rand des FFH-Gebietes „Tatenhauser Wald“ auf der<br />

Trasse der vorhandenen L 782 (Theenhausener Straße) gebaut. Am Nord-<br />

Ostrand des FFH-Gebietes verschwenkt die A 33 mit einem Linksbogen in<br />

nordwestlicher Richtung und benutzt hier, am Rand des FFH-Gebietes, den von<br />

Waldvegetation freigehaltenen Schutzstreifen einer 110 KV Hochspannungsfrei-<br />

leitung. Nach Durchfahrung des Schutzstreifens der 110 KV Leitung verläuft die<br />

neue Trasse der A 33 zwischen den fingerartig nach Norden gerichteten Aus-<br />

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