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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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samten Untersuchungsgebietes Avifauna von 2004 erfolgten auch 2010 keine<br />

Nachweise.<br />

Insgesamt bestätigen die ergänzenden Kartierungen zum Vorkommen des Mit-<br />

telspechtes im Frühjahr 2010 das Vorkommen der Art, belegen aber gleichzeitig<br />

den Vorkommensschwerpunkt im Südteil des Tatenhauser Waldes mit insge-<br />

samt 7 Paaren. Innerhalb des trassennahen Bereiches, der gleichzeitig den<br />

Einwirkungsbereich darstellt und der den im begleitenden Arbeitskreis abge-<br />

stimmten Untersuchungsraum Avifauna darstellt, wurden keine Brutvorkommen<br />

nachgewiesen. Dies korreliert mit den Ergebnissen der Kartierung 2004, bei der<br />

trotz gezielter und hoher Kartierintensität mit Einsatz von Klangattrappen keine<br />

Mittelspechte festgestellt werden konnten.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die von der AG Biotopkartierung 2008 durchge-<br />

führten Brutvogelbestandsaufnahmen fachlich korrekt durchgeführt wurden,<br />

würden die Ergebnisse bedeuten, dass sich der Bestand des Mittelspechtes im<br />

Gebiet in den letzten beiden Jahren vervielfacht hat. Der Vorhabenträger kommt<br />

in diesem Zusammenhang zu der richtigen Einschätzung, dass unabhängig da-<br />

von, ob dies zutreffend ist oder nicht, sich sämtliche Revierzentren in einem Ab-<br />

stand von mehr als 600 m von der A 33-Trasse befinden. Essenzielle (Teil-<br />

)Habitate werden entsprechend weder bau- oder anlagenbedingt beansprucht<br />

noch finden bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Zerschneidungseffekte inner-<br />

halb der Einzelreviere oder zwischen Vorkommen statt. Insoweit kann die Aus-<br />

sage getroffen werden, dass das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des §<br />

44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht verwirklicht wird.<br />

Bau- und betriebsbedingte Randeffekte können ebenfalls ausgeschlossen wer-<br />

den, da sich alle Revierzentren außerhalb der entsprechenden Wirkreichweite<br />

befinden, die von Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut<br />

für Landschaftsökologie, April 2010, bezogen auf den Mittelspecht mit 400 m<br />

angegeben werden (= Effektdistanz). Auch die 58 dB(A)-Isophone, die für die<br />

Art als relevante Lärmschwelle zu berücksichtigen ist, befindet sich weit außer-<br />

halb jeder Vorkommen, so dass auch das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2<br />

BNatSchG nicht eingreift.<br />

Nach alledem sind Beeinträchtigungen des Mittelspechts durch das Vorhaben<br />

nicht erkennbar, so dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des §<br />

44 BNatSchG nicht eintreten.<br />

Rebhuhn:<br />

Das Rebhuhn ist eine bundesweit wie auch in NRW stark gefährdete und von<br />

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