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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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� Zum Thema Grundwasserschutz wird eine Überprüfung und Nachweis be-<br />

antragt, dass die Grundwasserleiter „nicht behindert und abgeführt werden“<br />

(Seite 368 des Wortprotokolls der Generalerörterung). Der Vorhabenträger<br />

hat diesen Nachweis hinreichend erbracht, demzufolge bedarf dieser Antrag<br />

keiner Entscheidung mehr. Hinsichtlich der Begründung wird auf Kapitel B<br />

7.13 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

� Im Rahmen der Diskussion über den Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

werden u.a. die Forderungen aufgestellt, ein dauerhaftes Bewirtschaftungs-<br />

konzept mit einer genauen Kostenregelung festzulegen (Seite 371 des<br />

Wortprotokolls der Generalerörterung), die dauerhafte und ordnungsgemä-<br />

ße Pflege der Kompensationsmaßnahmen durch den Vorhabenträger zu<br />

gewährleisten (Seite 385, 401 des Wortprotokolls der Generalerörterung)<br />

und Artenschutzflächen in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Be-<br />

triebsflächen herauszunehmen (Seite 641 des Wortprotokolls der General-<br />

erörterung). Zu diesen Anträgen wird in Kapitel B 6.6 dieses Beschlusses<br />

Stellung genommen.<br />

� Im Weiteren gibt es zahlreiche Anträge zu Eigentumsbetroffenheiten wie et-<br />

wa die Zusammenlegung des Künsebecker Baches (Seite 384 des Wortpro-<br />

tokolls der Generalerörterung) und Wertausgleich für Beeinträchtigungen<br />

(Seite 461, 679 des Wortprotokolls der Generalerörterung). Über diese An-<br />

träge wird in Kapitel B 9 dieses Beschlusses entschieden.<br />

� Hinsichtlich der Anträge zur Thematik „Überführung des Illenbruches“ (Seite<br />

388, 400, 413, 632 des Wortprotokolls der Generalerörterung) wird auf das<br />

gesonderte Kapitel B 7.3.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

� Der Forderung, insbesondere für die Artenschutzmaßnahmen, einen zeitlich<br />

hinreichenden Vorlauf festzulegen (Seite 392, 619 des Wortprotokolls der<br />

Generalerörterung), bin ich über die Nebenbestimmung in Kapitel A 7.5.10<br />

dieses Beschlusses nachgekommen. Ebenso ist die Forderung nach einer<br />

ökologischen Baubetreuung (Seite 393 des Wortprotokolls der Generalerör-<br />

terung) über diesen Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt (s.<br />

Nebenbestimmungen in Kapitel A 7.4.15).<br />

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