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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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FFH-Gebiet Tatenhauser Wald hat der Vorhabenträger die oben angeführte Be-<br />

trachtung des straßenverkehrsbedingten Stickstoffeintrages erstellen lassen.<br />

Dieses Gutachten diente dann dem Büro FÖA Landschaftsplanung als Grund-<br />

lage, um im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung Maßnahmen zur Vermei-<br />

dung von Beeinträchtigungen vorzuschlagen. Die vorgesehenen Schadensbe-<br />

grenzungsmaßnahmen sehen Aufforstungen und die Anlage von Grünlandflä-<br />

chen im FFH-Gebiet bzw. unmittelbar daran anschließend vor. Damit verbunden<br />

ist die Aufgabe der Ackernutzung und somit der Stickstoffdüngung auf diesen<br />

Flächen. Insgesamt werden so 18 ha Ackerflächen aufgeforstet bzw. in Exten-<br />

sivgrünland umgewandelt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Flächen,<br />

die bereits im Deckblatt I als Kompensationsflächen ausgewiesen sind.<br />

Überdies hat der Vorhabenträger über das Deckblatt II die folgende Untersu-<br />

chung in das Verfahren eingebracht:<br />

� Luftschadstoffgutachten <strong>–</strong> Fortschreibung <strong>–</strong>, Ingenieurbüro Lohmeyer, Mai<br />

2010, Unterlage 14.1 der Planfeststellungsunterlagen<br />

Mit dieser Untersuchung reagierte der Vorhabenträger auf die am 25.01.2010<br />

von der Bundesregierung beschlossene neue 39. Verordnung zur Durchführung<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetztes. Diese Verordnung dient der Umset-<br />

zung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152<br />

vom 11.6.2008, S. 1), der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Ni-<br />

ckel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (ABl. L 23<br />

vom 26.1.2005, S. 3) sowie der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Par-<br />

laments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissions-<br />

höchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (ABl. L 309 vom 27.11.2001, S.<br />

22). Mit diesem Gutachten erfolgt die Beurteilung der Luftschadstoffimmissio-<br />

nen im Vergleich mit bestehenden Grenzwerten nach der 39. BImSchV. Die Un-<br />

tersuchung konzentriert sich dementsprechend auf die v.a. vom Straßenverkehr<br />

erzeugten Schadstoffe Stickoxide und Feinstaub (PM10 und PM2.5). Die 39.<br />

BImSchV ist am 06.08.2010 in Kraft getreten. Im Ergebnis ergaben sich keine<br />

Unterschiede zu der Schadstoffuntersuchung aus November 2009 (Deckblatt I).<br />

Nach den Berechnungen unterschreiten die ermittelten NO2-, PM10- und PM2.5-<br />

Immissionen im Planfall an allen betrachteten beurteilungsrelevanten Untersu-<br />

chungspunkten die Grenzwerte der 39. BImSchV.<br />

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