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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Soweit sich in der Eingriffsbilanzierung nach ELES bezüglich der Wirkzonen<br />

(d.h. der Randeffekte) reduzierte Eingriffsflächen ergeben, sind diese der neuen<br />

Gesamtmethodik geschuldet und damit auch vom gutachterlichen und behördli-<br />

chen Einschätzungsspielraum gedeckt. Sie ergibt sich auch aus den grundsätz-<br />

lich verbesserten Wirkungen von Schutzmaßnahmen und Querungshilfen im<br />

Trassenbereich. Die Reduzierung ist zudem geringer als die in der Stellung-<br />

nahme der Verbände angegebenen 60 %. Da ein Teil der bilanzierten Eingriffs-<br />

flächen (5,93 ha von 27,23 ha) der Anschlussstelle Schnatweg zuzurechnen<br />

und bereits Gegenstand des LBP für den A 33-Ausbauabschnitt 6 sind, liegt sie<br />

tatsächlich bei etwa 50 % (10,595 ha statt 21,3 ha).<br />

Mängel bezüglich der verbal-argumentativen Beschreibung des Eingriffs in das<br />

Landschaftsbild und die Eignung der Landschaft für die naturnahe Erholung, mit<br />

der die bisher übliche rechnerische Beurteilung dieses Eingriffs ersetzt worden<br />

ist (ELES, Ziffer 3.2.2), vermag die Planfeststellungsbehörde ebenfalls nicht zu<br />

erkennen.<br />

Gleiches gilt für Bewertung des Waldkomplexes Patthorst, dessen abgegrenzte<br />

ästhetische Raumeinheit nicht als Wert- und Funktionselement besonderer Be-<br />

deutung berücksichtigt wurde.<br />

Sowohl die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild „Waldkom-<br />

plex Patthorst“ als auch die dortigen Möglichkeiten zur naturnahen Erholung<br />

sind im LBP (vgl. Kapitel 2.2, 2.3, 3.2.1, 3.2.2 und 3.3) hinreichend beschrieben.<br />

Unabhängig von dem vom Deckblatt I ersetzten LBP von 2007 sind danach die<br />

Merkmale eines Wert- und Funktionselementes von besonderer Bedeutung, die<br />

eine additive Kompensation erforderlich machen würden, nicht bzw. nicht mehr<br />

gegeben. Zu beachten ist dabei, dass ein großer Teil der Trennwirkungen und<br />

Beeinträchtigungen im Bereich der Patthorst nicht vom nunmehr planfestgestell-<br />

ten Bauabschnitt 7.1 der A 33, sondern vom bereits bestandskräftig planfestge-<br />

stellten Bauabschnitt 6 und dem Ausbau des Zubringers Schnatweg verursacht<br />

werden. Diese Wirkungen wurden bereits im LBP für den Abschnitt 6 ermittelt<br />

und bewertet. Sie werden danach bereits mit Hilfe der Anlegung von insgesamt<br />

8,9 ha neuen Laubwaldes kompensiert. Ein fachlicher Ansatz zur Notwendigkeit<br />

eines darüber hinausgehenden weiteren additiven Ausgleichs für Eingriffe in<br />

das Landschaftsbild und in die naturnahe Erholung ist nicht ersichtlich.<br />

Die übrigen Ausführungen der Naturschutzverbände zu einzelnen Ausgleichs-<br />

oder Ersatzmaßnahmen richten sich im Ergebnis ebenfalls gegen das neue<br />

Gutachtermodell, sind aber nicht geeignet, dieses in Frage zu stellen.<br />

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