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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zum Weiteren Gang des Grunderwerbs führt der Verhandlungsleiter aus, mit<br />

der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens gehe die Zuständigkeit für den<br />

Grunderwerb vom Vorhabensträger auf die Flurbereinigungsbehörde über. Ein<br />

Einleitungsbeschluss sei für Anfang 2009 zu erwarten.<br />

Der Einwender erkundigt sich nach den weiteren Planungen bzgl. der Überführung<br />

des Illenbruchs. Der Vorhabensträger führt hierzu aus, er halte seine derzeitige<br />

Planung aufrecht, ergänzt um einen Verbindungsweg zwischen der Casumer<br />

Straße und dem Illenbruch südlich der A 33. Dies sei der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong><br />

vorgestellt worden, ein Votum von dort stehe noch aus. Der Einwender<br />

zeigt sich mit diesen Planungen einverstanden.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Auch die auf Flurstück 26 vorgesehenen Maßnahmen dienen letztlich der Stabilisierung<br />

und Ausbreitung des Steinkauzvorkommens. Die Aufwertung des<br />

Landschaftsraumes im Illenbruch dient ebenso, wie gleichartige Maßnahmen<br />

südöstlich davon an der Neuen Hessel, dazu, der Steinkauzpopulation weitere<br />

Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der Art<br />

in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich.<br />

Mit seiner ursprünglichen Einwendung spricht der Einwender die Trinkwasserversorgung<br />

des ihm offenbar gehörenden Wohnhauses Casumer Straße 11 an.<br />

Soweit er damit konkludent die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens<br />

fordert, wird die Einwendung mit Blick auf die Entfernung von 240 m zur<br />

Trasse und die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels zurück-<br />

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