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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Gründe des öffentlichen Interesses erkennbar auch aus der Zusammenschau<br />

der im Planfeststellungsbeschluss und in der darin in Bezug genommenen Ver-<br />

träglichkeitsprüfung detailliert aufgelisteten und in ihrem Ausmaß bewerteten<br />

Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen und der im Planfeststellungsbeschluss<br />

an anderer Stelle ebenfalls eingehend dargestellten öffentlichen Interessen an<br />

der Projektrealisierung ergibt.<br />

In diesem Sinne ist zunächst auf die Kapitel B 6.4.3.2 bis 6.4.3.10 dieses Be-<br />

schlusses abzustellen, in denen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Er-<br />

haltungsziele des FFH-Gebiets und die zur Schadensvermeidung vorgesehe-<br />

nen Maßnahmen eingehend dargestellt sind.<br />

Selbst wenn man <strong>–</strong> abweichend von den in diesen Kapiteln enthaltenen Wer-<br />

tungen der Planfeststellungsbehörde <strong>–</strong> zum Ergebnis kommen wollte, dass eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen oder Arten trotz aller Maß-<br />

nahmen nicht vollständig vermieden werden kann, so wäre danach die Erheb-<br />

lichkeitsschwelle angesichts des Umfangs und der <strong>–</strong> räumlichen wie zeitlichen <strong>–</strong><br />

Wirksamkeit der Maßnahmen zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde<br />

jedenfalls nur geringfügig überschritten.<br />

Aus den genannten Kapiteln wird zudem deutlich, dass das FFH-Gebiet bereits<br />

heute einer Vorbelastung unterliegt. Im Hinblick auf die Arten des Anhangs II<br />

sowie die charakteristischen Arten der Lebensraumtypen sind insofern die be-<br />

reits heute gegebenen und sich auch im Prognose-Nullfall weiter verstärkenden<br />

Immissionsbelastungen der parallel verlaufenden L 782 zu nennen. Diese wir-<br />

ken derzeit und künftig ohne alle Schutzmaßnahmen auf das FFH-Gebiet ein.<br />

Wichtig festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Lebensraum-<br />

typen hinsichtlich des Stickstoffeintrags einer weit über die CL hinausgehenden<br />

Vorbelastung unterliegen und entsprechend bereits heute in ihrer Funktionalität<br />

beeinträchtigt sind.<br />

Dies in Rechnung gestellt, verliert das Integritätsinteresse des FFH-Gebiets<br />

zwar nicht jedwedes Gewicht.<br />

Mit Blick auf die im vorstehenden Kapitel (einschließlich aller Verweise zu ande-<br />

ren Kapiteln dieses Beschlusses) bezeichneten Abweichungsgründe kommt<br />

dem öffentlichen Interesse jedoch in der Abwägung das größere Gewicht zu.<br />

Für die Planfeststellungsbehörde ist dabei insbesondere zu beachten, dass hier<br />

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