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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Damit stellen die Einwender die Planrechtfertigung ohne Erfolg in Frage. Mit der<br />

Aufnahme der A 33, Abschnitt 7.1, in den Bedarfsplan für die Bundesfernstra-<br />

ßen entspricht die Straßenbaumaßnahme nach § 1 Abs. 2 FStrAbG den Ziel-<br />

setzungen des § 1 Abs. 1 FStrG und damit auch dem Ansatz, ein zusammen-<br />

hängendes Verkehrsnetz für den weiträumigen Verkehr herzustellen (§ 1 Abs. 1<br />

Satz 1 FStrG). Nach der gesetzgeberischen Wertung ist unter Bedarfsgesichts-<br />

punkten eine Planrechtfertigung vorhanden. Damit sind die allgemeinen Vor-<br />

bringen der Initiativen, der Naturschutzverbände und von Einwenderseite, für<br />

das Vorhaben sei ein verkehrlicher Bedarf nicht vorhanden oder dies sei jeden-<br />

falls noch nachzuprüfen, bereits durch gesetzgeberische Entscheidung ausge-<br />

schlossen.<br />

Die Naturschutzverbände hingegen betrachten den Bundesverkehrswegeplan<br />

von 2003 als fehlerhaft und kritisieren in diesem Zusammenhang insbesondere<br />

die Nutzen-Kosten-Analyse (NKA). Sie führen hierzu aus: „Während noch in<br />

den Nutzen-Kosten-Rechnungen von 1980 und 1985 der Regionale Nutzen und<br />

die Umwelteffekte einen erheblichen Nutzen ausmachen sollten, fallen sie<br />

2003 ins Minus. Die regionalen Effekte weichen gegenüber 1985 um -81 % ab,<br />

die Umwelteffekte um -320%. Hinzu kommen die bereits genannten Kosten von<br />

1.174 Millionen € durch „induzierten“ Verkehr. Wegen fehlenden Vergleiches<br />

aus dem Vorjahr kann keine prozentuale Abweichung genannt werden. Die Hin-<br />

terlandanbindung entfällt als Faktor. Obwohl diese Projektnutzen sich außeror-<br />

dentlich verringert hatten, bleibt der Nutzen/Kosten Faktor 1985 wie 2003 trotz-<br />

dem bei 6,3. Wie Ist das möglich? Die auffällige Verringerung des Nutzens<br />

„Gemeinwohl‘, also des regionalen Effektes wie des Umwelteffektes wird „auf-<br />

gefangen“ durch die enorme Anhebung des „Nutzens“ Reisezeitverkürzung<br />

(Transportkostensenkung + 174 %‚ Erreichbarkeit +499%). Es wird deutlich:<br />

305 Millionen € für den „Lückenschluss“ der A 33 aus Steuermitteln werden<br />

zumindest nicht dem Gemeinwohl dienend eingesetzt. Man könnte eher den<br />

Eindruck einer indirekten Subventionierung des Transportwesens gewinnen. …<br />

Aufgrund dieser und anderer Defizite und Widersprüche hätte das Bundesver-<br />

kehrsministerium eine Plausibilitätskontrolle vornehmen müssen“ (Stellung-<br />

nahme des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 32).<br />

Auch seitens privater Einwender wird vorgetragen, die Begründung zur Not-<br />

wendigkeit der Baumaßnahme beruhe auf grundsätzlich falschen Annahmen<br />

und Darstellungen. Hinsichtlich der NKA werden die angewandten Analyseme-<br />

thoden kritisiert. Die Erfassung der betriebswirtschaftlichen Kosten sei unvoll-<br />

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