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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Um feststellen zu können, ob das Lärmschutzkonzept der Verhältnismäßigkeit<br />

im Sinne des § 41 Abs. 2 BImSchG insgesamt genügt, musste das Konzept ei-<br />

ner genaueren Betrachtung unterzogen werden.<br />

Über den gesamten Planfeststellungsabschnitt verteilt finden sich insgesamt<br />

110 Gebäude, an deren der Straße zugewandten Seiten bei freier Schallaus-<br />

breitung Grenzwertüberschreitungen festzustellen sind. Die Kosten für den Voll-<br />

schutz aller 110 Objekte durch aktiven Lärmschutz beliefen sich auf 12,15 Mio.<br />

Euro. Das gegenüber der Ausgangsplanung bereits optimierte Lärmschutzkon-<br />

zept der Vorhabenträger sieht hingegen nur für 69 Gebäude Vollschutz durch<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen vor (Kosten: 9,75 Mio. Euro).<br />

Die verbleibenden 41 Gebäude sollen nach den Vorstellungen des Vorha-<br />

benträgers aus Verhältnismäßigkeitsgründen nur passiven Lärmschutz erhalten<br />

(Kosten: 363.000 Euro). Diese 41 Gebäude sind dabei wie folgt betroffen:<br />

- 17 Gebäude weisen Grenzwertüberschreitungen in EG und OG auf.<br />

- 24 Gebäude weisen Grenzwertüberschreitungen nur im OG auf.<br />

- Tagwertüberschreitungen gibt es nur bei 3 Gebäuden.<br />

- Bei 19 Gebäuden ist die Grenzwertüberschreitung gering und zwar gerundet<br />

1 db(A).<br />

Im Sinne der vom BVerwG vorgegebenen Herangehensweise mit schrittweisen<br />

Abschlägen zum Auffinden der Verhältnismäßigkeitsgrenze hat der Vorha-<br />

benträger in einem weiteren Prüfungsschritt auch ermittelt, welche Auswirkun-<br />

gen eine Konzeption zeitigen würde, bei der die aktiven Lärmschutzmaßnah-<br />

men in der Vollschutzvariante jeweils um 1 Meter abgesenkt werden. Immerhin<br />

würde bei dieser Variante ein Vollschutz durch aktive Lärmschutzmaßnahmen<br />

für 80 von 110 betroffenen Gebäuden erreicht werden können. Auch bei dieser<br />

Betrachtung verblieben jedoch 30 Objekte mit Grenzwertüberschreitungen, de-<br />

ren Betroffenheit sich wie folgt darstellt:<br />

- 5 Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen in EG und OG<br />

- 25 Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen nur in OG.<br />

Gegenüber dem eigentlich vorgesehenen Lärmschutzkonzept des Vorha-<br />

benträgers würde bei dieser Betrachtung also nur für 11 Objekte die Einhaltung<br />

der Grenzwerte im Wege des Vollschutzes zusätzlich erreicht werden, wofür al-<br />

lerdings ein zusätzlicher Kostenaufwand in Höhe von etwa 1 Million Euro ent-<br />

stehen würde.<br />

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