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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Außerdem wird die von der Schutzzone III A umschlossene Schutzzone II des<br />

Schutzgebietes Halle-Tatenhausen an ihrem westlichen Grenzbereich ange-<br />

schnitten, die Trasse verläuft dort in unmittelbarer Nähe zum Brunnen 1 des<br />

Wasserwerks und der ihn umgebenden Schutzzone I.<br />

Die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen datieren vom 24.01.1980<br />

(Steinhagen-Patthorst), 01.06.1976 (Halle-Tatenhausen) und 26.02.1998 (Halle-<br />

Bokel). Die zur Trinkwassergewinnung jeweils bewilligten Entnahme-<br />

/Fördermengen belaufen sich auf 1,34 Mio. m³ (Wasserwerk Patthorst), 1,25<br />

Mio. m³ (Wasserwerk Tatenhausen) bzw. 380.000 m³ (Wasserwerk Bokel).<br />

Nach dem Planungsgrundsatz der Nr. 5.1 der RiStWag (Richtlinien für bautech-<br />

nische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) ist bei Straßenpla-<br />

nungen zwar zunächst grundsätzlich eine räumliche Trennung von Straßen und<br />

Wasserschutzgebieten anzustreben. Ist eine vollständige Trennung im Einzelfall<br />

aus wichtigen Gründen jedoch nicht möglich, ist die im Schutzgebiet verlaufen-<br />

de Trasse hinsichtlich des Gewässerschutzes zu optimieren.<br />

Da vorliegend aufgrund ihrer Ausdehnung eine Umgehung der Schutzgebiete<br />

nicht umsetzbar, der Bau der A 33 und der mit ihm verbundene Lückenschluss<br />

aus Gründen des öffentlichen Wohls aber dringend geboten und nicht verzicht-<br />

bar ist, ist der Gewässerschutz so zu optimieren, dass Beeinträchtigungen des<br />

Grundwassers und seiner Förderung zur Trinkwasserversorgung nicht zu be-<br />

sorgen sind und den sich aus den Schutzgebietsverordnungen ergebenden An-<br />

forderungen an den Gewässerschutz Genüge getan wird.<br />

Diesen Erfordernissen wird entsprochen. Unter Berücksichtigung der planfest-<br />

gestellten Schutzmaßnahmen und -vorkehrungen, zu denen u. a. auch die Vor-<br />

gabe gehört, das Schutzregime der RiStWag vollständig einzuhalten, sind Be-<br />

einträchtigungen des Grundwassers und der ausgewiesenen Schutzgebiete<br />

auch angesichts ihrer besonderen Schutzwürdigkeit nicht zu erwarten. Dies zei-<br />

gen auch die 3 Gutachten zur hydrogeologischen Einschätzung der Gradienten-<br />

lage vom Januar 2003, Dezember 2005 und September 2006, die vom Ing.-<br />

Büro Schmidt und Partner im Auftrag des Vorhabensträgers für die unterschied-<br />

lichen Bereiche des planfestgestellten Neubauabschnitts erstellt wurden.<br />

Die Grundwasserströme verlaufen hier jeweils von Nordosten und von den<br />

oberhalb gelegenen Hängen des Teutoburger Waldes kommend in Richtung<br />

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