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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die A 33 nimmt Eigentumsflächen der Einwender und damit einen potenziell<br />

dem Ausritt zur Verfügung stehenden Bereich nur am äußersten Nordrand des<br />

Waldgebietes in Anspruch. Das Gutsgebäude selbst mit den Stallungen befindet<br />

sich in einem Abstand von ca. 1 km von der Trasse inmitten des Waldgebietes.<br />

Allein aus dieser Lage erhellt, dass auch nach dem Bau der A 33 die Patthorst<br />

in zusammenhängender Fläche von mehreren Quadratkilometern zur<br />

Verfügung stehen wird und insoweit ausreichend Möglichkeiten des Ausritts<br />

eröffnet. Die Befürchtung der Einwender kann mithin nicht ausschlaggebend<br />

gegen das Straßenbauvorhaben ins Feld geführt werden.<br />

Inwieweit Entschädigungstatbestände wegen wirtschaftlicher Einbußen ausgelöst<br />

werden, ist <strong>–</strong> angesichts der unmittelbaren Inanspruchnahme von Flächen<br />

der Einwender <strong>–</strong> im Rahmen eines Enteignungsverfahrens zu entscheiden<br />

(BVerwG, Beschluss vom 24.08.2009, 9 B 32/09).<br />

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