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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ger Ankauf der Gesamtflächen durch den Vorhabensträger möglich. Der Wert<br />

der Flächen müsse im Rahmen der Verhandlungen ermittelt werden, er läge<br />

erwartungsgemäß für Ackerland gem. dem Richtwert des Gutachterausschusses<br />

bei ca. 3,- Euro/m².<br />

Sollte die Einwenderin die Flächen behalten und weiterhin nutzen wollen,<br />

könnte sie bezüglich der Obstbaumwiese die Obstbaumarten selbst bestimmen.<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen nicht<br />

nur eines einzelnen Reviers, sondern der Population an diesem Standort insgesamt<br />

ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der gegebenen,<br />

noch nicht für ein stabiles Vorkommen ausreichenden Gesamtheit<br />

der Habitatstrukturen im Umfeld der vorhandenen Brutvorkommen. Ein solches<br />

Brutvorkommen konnte im Jahr 2005 in unmittelbarer Nachbarschaft des Flurstücks<br />

5 nachgewiesen werden. Eine Überprüfung der Bestandsdaten im Jahr<br />

2010 erbrachte als Ergebnis, dass allenfalls kleinräumige Verschiebungen<br />

einzelner Brutstandorte stattgefunden hatten, das Umfeld um Flurstück 5 mithin<br />

nach wie vor als Habitatbestandteil der Steinkauzpopulation angesehen<br />

werden muss.<br />

Die Anlage einer Obstwiese im unmittelbarem Umfeld einer Steinkauzpopulation<br />

und angrenzend an solche Flächen, die schon heute über eine gute Habitateignung<br />

verfügen, ist daher geeignet, die vorhandenen Habitate zu optimieren.<br />

Die Maßnahme ist wegen dieser besonderen Lage der Fläche und mit<br />

Blick auf die Reviertreue des Steinkauzes nicht verschiebbar.<br />

Auch die auf den Flurstücken 59 und 60 vorgesehenen Maßnahmen befördern<br />

letztlich der Stabilisierung und Ausbreitung des Steinkauzvorkommens. Die<br />

Aufwertung des Landschaftsraumes an der Neuen Hessel dient ebenso, wie<br />

gleichartige Maßnahmen im Illenbruch, dazu, der Steinkauzpopulation weitere<br />

Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der Art<br />

in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im<br />

Jahr 2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres<br />

Brutvorkommen festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich. Für nähere Einzelheiten wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />

verwiesen.<br />

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