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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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eicht etwa 400 m westlich der K 30 den Verlauf der V 37 der UVS von 1993.<br />

Sie quert die südlichen Wohnbezirke von Halle und mündet südlich der Fa.<br />

Storck auf die Vorhabensvariante.<br />

• Variante V 11: Vom Schnatweg aus folgt die V 11 zunächst dem Verlauf der<br />

Vorhabensvariante, die sie etwa an der Straße „Im Hagen“ verlässt und am<br />

Südrand von Bokel und Hörste vorbei in den Landschaftsraum südlich von<br />

Schloss Holtfeld schwenkt. Westlich der Hesselteicher Straße (K 23) findet sie<br />

wieder zu einem gemeinsamen Verlauf mit der V 16/K 1 und der modifizierten V<br />

37.<br />

• Vorhabensvariante V 16/K 1: Ab der Straße „Im Hagen“ schwenkt die V 16/K 1<br />

aus der bis dahin gemeinsamen Linie mit der V 11 nach Norden und nimmt an<br />

der östlichen Grenze des Tatenhauser Waldes eine Parallellage zur L 782 ein.<br />

Diese verlässt sie am Nordrand des Waldgebietes, passiert das Firmengelände<br />

Storck und verläuft im Weiteren in ca. 300 <strong>–</strong> 400 m Abstand zur Bahnlinie, be-<br />

vor sie an der Stockkämper Straße (K 25) nach Südwesten schwenkt und den<br />

Anschluss an der B 476 erreicht.<br />

Hinsichtlich der Bewertung der Varianten im Einzelnen wie folgt:<br />

Die Verwirklichung der Nullvariante scheidet vorliegend aus.<br />

Von dieser Lösung hat der Vorhabenträger zu Recht Abstand genommen. Da-<br />

bei wird nicht verkannt, dass die Nullvariante im Vergleich mit allen Neubauva-<br />

rianten Vorzüge aufweist. Insbesondere ließen sich der Umfang der Flächen-<br />

versiegelung und der Zerschneidungswirkungen, folglich der Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft verhindern. Insgesamt wäre aber eine Nullvariante mit erhebli-<br />

chen Nachteilen verbunden, da sie ohne nennenswerte Optimierungsmöglich-<br />

keiten in einem bereits unzuträglich vorbelasteten, besiedelten Raum verbleibt<br />

und somit deutliche Nachteile hinsichtlich der Siedlungsstruktur aufweist.<br />

Die Nullvariante kann letztlich aber vor allem deshalb nicht als Alternative zum<br />

Autobahnbau in Betracht kommen, weil hiermit die Ziele der A 33, explizit der<br />

Lückenschluss im großräumigen Autobahnnetz und die Entlastung der B 68,<br />

nicht erreicht werden. Bei jeder Neuplanung eines Autobahnbaus ist die Frage<br />

zu stellen, ob auch die Nullvariante in Betracht kommt, d.h. ob auf die Straßen-<br />

baumaßnahme verzichtet werden kann. Diesbezüglich ist hingegen auf die hier<br />

vorgenommene Festlegung des Vorhabens im Bedarfsplan für die Bundesfern-<br />

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