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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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lerche). Insgesamt ist der Qualitätsanspruch an das übergeordnete Maßnah-<br />

menkonzept sowie die Einzelmaßnahmen damit deutlich angestiegen.<br />

Ein Verstoß gegen die Eingriffsregelung in Form eines Kompensationsdefizits<br />

kann aus der mit der Umstellung des LBP einhergehenden Reduzierung des<br />

Flächenvolumens für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen daher nicht abge-<br />

leitet werden.<br />

Auch weder die numerische Bewertung der Biotoptypen nach ELES noch die<br />

Festlegungen zu den Wirkzonen, die Streichung von Zeitfaktoren oder der Ver-<br />

zicht auf die rechnerische Herleitung des Kompensationsbedarfs für Beeinträch-<br />

tigungen des Landschaftsbildes bedingen fachliche oder methodische Fehler<br />

bzw. ein Kompensationsdefizit und stehen weder der Anwendung noch den<br />

ELES zu Grunde liegenden gesetzlichen Vorgaben entgegen.<br />

Eine zu geringe Eingriffsbewertung bei Waldflächen oder eine Überbewertung<br />

von Entsiegelungen findet im Rahmen der numerischen Bewertung von Biotop-<br />

typen nach dem „LANUV-Modell“ (vgl. ELES, Ziff. 3.2.2) nicht statt. Eine Be-<br />

nachteiligung von Biotoptypen mit einer langen Wiederherstellungsdauer wie z.<br />

B. Waldflächen ergibt sich auch nicht aufgrund des Fehlens von Zeitfaktoren.<br />

Soweit ältere Biotope, die nur langfristig ersetzt werden können, betroffen sind,<br />

fließt ihr höherer Wert methodisch bereits über die Kriterien Naturnähe, Gefähr-<br />

dungsgrad und Wiederherstellbarkeit in die Bewertung ein; im Vergleich zu an-<br />

deren Biotopen wird ein entsprechend höherer Biotopwert in die Eingriffsbewer-<br />

tung eingestellt. Darüber hinaus weisen diese Biotope vielfach weitere bewer-<br />

tungsrelevante Funktionen für den Naturhaushalt wie z. B. für Boden, Klima,<br />

Luft und Wasser auf, die ebenfalls berücksichtigt werden. So wird beispielswei-<br />

se die Inanspruchnahme eines älteren Laubwaldbestandes mit dem Biotopwert<br />

8 nach dem angewandten LANUV-Verfahren durch eine Neuaufforstung mit<br />

dem Zielwert 6 auf Ackerflächen (Ausgangswert 2, Aufwertung 4 Wertpunkte)<br />

im Umfang der doppelten Fläche (Ausgleich 1 : 2) kompensiert.<br />

Damit wird bei gleichzeitiger Vermeidung einer sonst ggf. möglichen Doppelan-<br />

rechnung eine ausreichende Berücksichtigung des Eingriffs sichergestellt.<br />

Konkret auf das Vorhaben bezogen geht der Ausgleich insoweit außerdem über<br />

das behauptete reine 1 : 1 Verhältnis hinaus. So sind in der Waldbilanz (LBP im<br />

Deckblatt I, S. 162) tatsächlich nur die „reinen“ Waldverluste durch die Inan-<br />

spruchnahme zu den geplanten Neuanpflanzungen ins Verhältnis gesetzt wor-<br />

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