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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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planfestgestellte Vorhaben im Bedarfsplan als Anlage zum Fernstraßen-<br />

ausbaugesetz in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden (Lau-<br />

fende Nummer 1551, Seite 40, Drucksache 15/3412).<br />

Ich habe keine Veranlassung, diese vom Gesetzgeber normierte Dringlich-<br />

keit des Vorhabens in Frage zu stellen und setze die gesetzliche Vollzie-<br />

hung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb auch nicht von Amts we-<br />

gen außer Vollzug.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine sol-<br />

che behördliche Aussetzung der Vollziehung des Planfeststellungsbe-<br />

schlusses in Betracht kommen, sich gar aufdrängen, wenn bei Erlass des<br />

Beschlusses bereits absehbar war und der Öffentlichkeit als politische Be-<br />

schlusslage vermittelt wurde, dass mit einem baulichen Vollzug des fest-<br />

gestellten Plans erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt (in dem Urteil<br />

zugrunde liegenden Fall: frühestens in 1 1/4 Jahren) zu rechnen ist<br />

(BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011, 9 VR 2/11, juris Leitsatz).<br />

Eine solche Konstellation liegt hier indes nicht vor. Der Vorhabenträger hat<br />

auf meine ausdrückliche Nachfrage hin erklärt, dass er unmittelbar nach<br />

Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses mit dem Bau der Stra-<br />

ßenbaumaßnahme beginnen wird. Dieses Vorgehen entspricht auch der<br />

Verwaltungspraxis des Vorhabenträgers bei den beiden vorherigen Ab-<br />

schnitten der A 33 und bei der A 30 Nordumgehung Bad Oeynhausen. In<br />

allen Fällen erfolgte der Beginn der Bauarbeiten in spätestens 3 Monaten<br />

nach Rechtskraft der Planfeststellungsbeschlüsse.<br />

Ein anderer Ansatz kommt vorliegend auch schon deshalb nicht in Be-<br />

tracht, da es sich bei dem jetzt planfestgestellten A 33-Abschnitt 7.1 um<br />

den letzten Abschnitt des A 33-Lückenschlusses handelt. Die beiden vor-<br />

herigen A 33-Abschnitte 5 B und 6 befinden sich bereits im Bau. Insbeson-<br />

dere die in wenigen Jahren anstehende Verkehrsfreigabe des Abschnittes<br />

6 der A 33 in Steinhagen gebietet die schnelle Realisierung des Folgeab-<br />

schnittes 7.1, damit die Belastungen insbesondere in Halle erst gar nicht<br />

eintreten, sich aber zumindest nur auf einen kurzen Zeitraum zwischen der<br />

Verkehrsfreigabe des A 33-Abschnittes 6 und der Verkehrsfreigabe des<br />

letzten Abschnitte 7.1 erstrecken.<br />

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