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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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quentierten Jagdhabitats an der Neuen Hessel. Indes folge ich und die Höhere<br />

Landschaftsbehörde bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> der Einschätzung des<br />

Vorhabenträgers, dass der reine Verlust von Jagdgebieten vor dem Hinter-<br />

grund, dass geeignete Jagdhabitate großflächig beidseitig der Trasse erhalten<br />

bleiben, als nicht relevant einzustufen ist.<br />

In den maßgeblichen Vorkommensbereichen der Art wird durch die planfestge-<br />

stellten mindestens 4 m hohen Kollisionsschutzeinrichtungen beidseitig der<br />

Trasse das Kollisionsrisiko relevant minimiert. Damit kann das Tötungsverbot<br />

des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht eingreifen. Da weitergehende Be-<br />

einträchtigungen nicht erkennbar sind, treten die Verbotstatbestände des § 44<br />

BNatSchG insgesamt nicht ein.<br />

Steinkauz:<br />

Der Steinkauz ist eine bundesweit stark gefährdete, in NRW und im Naturraum<br />

gefährdete und von Naturschutzmaßnahmen abhängige Art. Die Art, die als<br />

streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen biogeographi-<br />

schen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand auf<br />

(LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet wie folgt vor: Bei Holtfeld/Casum; Bruten auf<br />

Höfen südlich "Niehoff" sowie in einer Niströhre östlich "Lüker"; in 2005 auch in<br />

einer Niströhre westlich "Perstrup" (Biologische Station Bielefeld/Gütersloh,<br />

mündliche Mitteilung an den Vorhabenträger). Vereinzelte weitere Brutvorkom-<br />

men befinden sich außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Steinkauzvor-<br />

kommen durch die A 33 betreffen primär die Zerschneidung des Nachweisge-<br />

bietes im Raum Holtfeld/Casum, die Verluste von Jagdhabitaten und die Kollisi-<br />

onsgefährdung mit dem Straßenverkehr.<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers kommen nachvollziehbar zu dem Ergebnis,<br />

dass anlagen- und baubedingt großflächig günstige Jagdhabitate beansprucht<br />

und durch den Trassenverlauf von den Brutplätzen abgeschnitten werden. Bei<br />

einer Gesamtzerschneidungslänge von ca. 2 km sind die Bereiche am Eschweg<br />

und an der Holtfelder Straße schwerpunktmäßig betroffen (günstige Habitat-<br />

struktur, nahe gelegene Brutplätze; s. Artenschutzfachbeitrag 2009, Teil A,<br />

Deckblatt I, Unterlage 12.4.1.2).<br />

Eine direkte Inanspruchnahme von 2004 nachgewiesenen Brutplätzen des<br />

Steinkauzes findet indes nicht statt. Der aktuell trassennächste Brutplatz befin-<br />

det sich am Eschweg in einem Abstand von ca. 100 m südlich der Trasse.<br />

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