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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.63<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Von dem im Eigentum des Einwenders zu 1. stehenden Flurstück 988 in der<br />

Flur 17 der Gemarkung Halle sollen 950 m 2 zur Anlage einer strauchbetonten<br />

Feldhecke beansprucht werden. Das Flurstück 989 des Einwenders zu 2. wird<br />

vollständig für ein Feldgehölz sowie eine Sukzessionsfläche im Westteil des<br />

Flurstücks überplant.<br />

Der Einwender zu 1. führt aus, die Planung übersehe ein mittlerweile auf dem<br />

Flurstück errichtetes Gebäude, die geplante Hecke führe durch dieses Gebäude<br />

hindurch. Er habe daher in seiner Einwendung vorgeschlagen, die Hecke an<br />

die nördliche Grenze des Flurstücks zu verschieben.<br />

Die Planung wurde mit Deckblatt I geändert. Auf Flurstück 988 des Einwenders<br />

zu 1. wurde die Hecke seinem Wunsch entsprechend an den Nordrand des<br />

Flurstücks verlegt.<br />

Allerdings hat der Vorhabenträger mit Deckblatt I für den Pflanzstreifen der<br />

Hecke nunmehr eine Breite von 11,00 m vorgesehen; in der Ursprungsplanung<br />

war eine Breite von 5,00 m geplant.<br />

Hiergegen hat sich der Einwender im Deckblattverfahren gewandt und gefordert,<br />

bei neuer Lage der Hecke an der nördlichen Grundstücksgrenze weiterhin<br />

eine Breite von 5,00 m vorzusehen.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Nach dem Maßnahmenblatt A 3.705 in den Deckblattunterlagen ist eine dreireihige<br />

Hecke mit einem Anteil von Bäumen 1. und 2. Ordnung in einem Umfang<br />

von ca. 20% vorgesehen. Der Pflanzabstand zwischen den Reihen beträgt 1,50<br />

m, an die äußeren Reihen schließt sich eine Saumzone von jeweils 4,00 m an.<br />

Eine so breite Saumzone wird faktisch immer dort erforderlich, wo die Kronen<br />

der gepflanzten Bäume entsprechende Ausmaße annehmen. Im Falle von<br />

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