07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nach den Ausführungen der Gutachter des Vorhabenträgers, die ich für nach-<br />

vollziehbar und hinreichend begründet halte, bestehen mögliche Beeinträchti-<br />

gungen in diesem Bereich durch die Flächeninanspruchnahme von Gehölzbe-<br />

ständen in einem Umfang von 0,54 ha. Dies führt zu Beeinträchtigung v. a. der<br />

Abendsegler-Arten, der Breitflügelfledermaus sowie der Zwergfledermaus, für<br />

die die Habitate in Verbindung mit der Quartierfunktion des Funktionsraumes<br />

besonders bedeutsam sind. Überdies sind Zerschneidungs- und Isolationswir-<br />

kungen denkbar durch Beeinträchtigungen der Flugwegebeziehungen. Überdies<br />

ist auch die Kollisionsgefahr anzuführen, die im Trassenumfeld jagen oder die<br />

Trasse bodennah queren.<br />

Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme von Gehölzbeständen<br />

können jedoch verneint werden, da die genannten Arten den lokalen Verlust<br />

durch ein Ausweichen in andere Habitate kompensieren können.<br />

Zur Aufrechterhaltung der durch die Trasse beeinträchtigten Flugwegebezie-<br />

hung für die Fransenfledermaus und Zwergfledermaus ist am östlich gelegenen<br />

Wirtschaftsweg aber die Querungshilfe BW 29a (Überführung der A 33 durch<br />

eine Querungshilfe „Stockkämper Straße“ bei Bau-km 5+095,00 <strong>–</strong> 5+015,00<br />

(Breite = 20 m)) planfestgestellt. Hiermit wird auch das Tötungsverbot des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG vermieden. Überdies sind durchgehend beidseitig<br />

der Trasse im Bereich der Niederung Irritationsschutzwände planfestgestellt.<br />

In Bezug auf mögliche Beeinträchtigungen von Quartieren gehen die Natur-<br />

schutzverbände von einer Beeinträchtigung des Großen Abendseglers aus,<br />

zumal keine ausreichenden Ausweichquartiere vorliegen würden (Stellungnah-<br />

me des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 88).<br />

Dieser Einschätzung kann jedoch nicht gefolgt werden. Das vermutete Quartier<br />

des Großen Abendseglers in der Untersuchungsfläche 9 wird durch die Trasse<br />

nicht tangiert. Möglicherweise wird das Quartier des Abendseglers aber durch<br />

Bautätigkeit erheblich gestört. Die Gutachter des Vorhabenträgers gehen je-<br />

doch zu Recht davon aus, dass der Abendsegler normalerweise eine größere<br />

Zahl von Quartieren abwechselnd nutzt (Quartierverbund) und insoweit ein<br />

Ausweichen in der Phase des Autobahnbaues möglich ist, ohne dass das Quar-<br />

tier dauerhaft aufgegeben wird. Die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksre-<br />

gierung <strong>Detmold</strong> kann dieses Ergebnis fachlich nachvollziehen.<br />

Fledermäuse Eschweg, Holtfelder Straße, Hof Perstrup<br />

Am Eschweg, an der Holtfelder Straße und bei Hof Perstrup (Bau-km 5+600 bis<br />

6+350) wurden die Arten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Fransen-<br />

346

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!