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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Auch Beeinträchtigungen der Bechsteinfledermaus durch Licht- und Lärmim-<br />

missionen während der Bauphase sind nicht als erheblich zu bewerten, da in al-<br />

len Bereichen ein Abstand zwischen Trasse und genutzten Habitatflächen be-<br />

steht. Das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist damit nicht er-<br />

füllt.<br />

Auch betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Jagdgebietsnutzung<br />

infolge Verlärmung oder Lichtimmissionen sind nach Aussage der Gutachter<br />

des Vorhabenträgers zu Recht nicht zu erwarten. Insbesondere ist hier von den<br />

Gutachtern des Vorhabenträgers im Ergebnis nachvollziehbar dargelegt wor-<br />

den, dass die Entwertung der Jagdgebiete durch betriebsbedingte Beeinträchti-<br />

gungen in Bezug auf die ganze Größe des Aktionsraumes als gering zu be-<br />

zeichnen ist, da die hier relevanten Habitate am Rande des Koloniezentrums<br />

der Bechsteinfledermaus liegen und nur nachrangig genutzt werden. Insofern<br />

ist das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Der Einwand der Naturschutzverbände, die vom Vorhabenträger vorgenomme-<br />

ne Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse Lärm für das Große Mausohr auf<br />

die Bechsteinfledermaus sei unzulässig, zumal die Bechsteinfledermaus in Be-<br />

zug auf Lärm noch empfindlicher als das Große Mausohr sei aufgrund der leise-<br />

ren Krabbelgeräusche von Beutetieren u. a. im Kronenraum (Stellungnahme<br />

des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 48), kann<br />

nicht überzeugen.<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde haben die Gutachter des Vorhabenträ-<br />

gers die Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse plausibel und begründbar<br />

dargelegt, weil die Bechsteinfledermaus vergleichbare Verhaltensweisen auf-<br />

weist. Die Bechsteinfledermaus nutzt übrigens auch andere Jagdweisen als die<br />

„akustisch-passive“. Die Annahme der Naturschutzverbände, die Bechsteinfle-<br />

dermaus „lausche“ lediglich auf Beute, ist fachinhaltlich nicht haltbar, zumal, wie<br />

bereits zuvor ausgeführt, Kerth, Lüttmann und Herrmann unabhängig voneinan-<br />

der Jagdgebiete der Bechsteinfledermaus an der A3 und an der A1/A64 in un-<br />

mittelbarer Autobahnnähe festgestellt haben.<br />

In Bezug auf die Jagdhabitate führen die Naturschutzverbände ferner aus, das<br />

Vorgehen des Vorhabenträgers, eine Bewertung lediglich über weibliche Tiere<br />

vorzunehmen und Männchen als Teil der Population nicht näher zu untersu-<br />

chen, widerspräche dem naturwissenschaftlichen Wissensstand (Stellungnah-<br />

me des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 50).<br />

Dieser Einwand geht fehl. Weibchen sind die entscheidenden Individuen der<br />

Wochenstuben und somit für die Reproduktion / Bewertung ausschlaggebend.<br />

Dieses ergibt sich auch aus dem höheren Energiebedarf zur Reproduktion, der<br />

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