07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wertminderung<br />

Zu dieser Forderung der Einwender verweist der Verhandlungsleiter auf die<br />

geltende Rechtsprechung, nach der ein nicht zu leugnender Wertverlust eines<br />

in der Nähe der Autobahn gelegenen Gebäudes kein Entschädigungstatbestand<br />

sei.<br />

Entschädigung<br />

Der Vorhabensträger bestätigt auf Nachfrage, die für die Baumaßnahme benötigte<br />

Fläche werde natürlich entschädigt.<br />

Beeinträchtigungen durch Scheinwerferlicht von der Brücke<br />

Die Einwender weisen darauf hin, dass die Fenster aller Schlafräume zur Brücke<br />

der Holtfelder Straße hin zeigen. Sie befürchten daher, dass Scheinwerferlicht<br />

nachts zu beständigen Beeinträchtigungen führt.<br />

Dem widerspricht der Vorhabensträger. Die hochgewachsene Buschreihe sowie<br />

die vorhandenen Bäume auf dem Grundstück der Einwender blieben erhalten.<br />

Zudem werde er die Böschungen des Überführungsbauwerkes bepflanzen.<br />

Im Übrigen weise die Holtfelder Straße insbesondere nachts eine äußerst geringe<br />

Verkehrsbelastung, so dass <strong>–</strong> trotz des Arguments der Einwender, die<br />

Holtfelder Straße nehme bei Sperrung der B 68 Schleichverkehre auf <strong>–</strong> aus<br />

seiner Sicht nicht mit gravierenden Beeinträchtigungen zu rechnen sei.<br />

Hofzufahrt<br />

Der Vorhabensträger erläutert, die Hofzufahrt verbleibe in Lage und Höhe unverändert.<br />

Sie werde nur an die neue Führung der Holtfelder Straße angepasst.<br />

Hauseigene Kläranlage<br />

Diese Kläranlage befindet sich auf dem Grundstück südlich der Zufahrt im Winkel<br />

zur Holtfelder Straße. Sie entwässert in den entlang der Holtfelder Straße<br />

des Beprobungszeitraums wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn<br />

dieses Kapitels verwiesen.<br />

Die Forderung nach dem Ausgleich einer etwaigen Wertminderung wird mit<br />

Blick auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Ein Anspruch auf Entschädigung der in Anspruch genommenen Fläche steht<br />

den Einwendern dem Grunde nach zu. Über die Höhe der Entschädigung wird<br />

außerhalb der Planfeststellung entschieden.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lichteinfall von Fahrzeugen, die die<br />

Brücke der Holtfelder Straße passieren, sind nicht zu erwarten.<br />

Abgesehen von der geringen Verkehrsbelastung <strong>–</strong> etwaiger Schleichverkehr bei<br />

einer Sperrung der B 68 dürfte sich auf absolute Ausnahmefälle beschränken <strong>–</strong><br />

sorgen der vorhandene Bewuchs und die vorgesehene Bepflanzung der Straßenböschung<br />

(Gestaltungsmaßnahmen G 3 des landschaftspflegerischen Begleitplans<br />

einschließlich einer geschlossenen Gehölzbepflanzung) hier für einen<br />

ausreichenden Schutz.<br />

Das Hofgrundstück ist damit wie bisher ausreichend erschlossen.<br />

An die Zusage ist der Vorhabenträger über Nebenbestimmung A 7.1 gebunden.<br />

Im Übrigen ergibt sich die Verpflichtung, private Versorgungseinrichtungen<br />

846

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!