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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.57<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender erscheint in Begleitung seines Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Der Vorhabensträger führt zur Betroffenheit des Einwenders aus, auf seinen<br />

Grundflächen seien landschaftspflegerische Maßnahmen im Umfang von insgesamt<br />

ca. 5 ha vorgesehen. Im Einzelnen:<br />

Flurstück 3 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Auf dem Hofgrundstück ist die Anlage einer Obstbaumwiese in einer Größe von<br />

12.200 m 2 geplant.<br />

Flurstück 26 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

In einer Größe 1.200 m 2 soll an der Ostgrenze dieses Flurstücks eine Kopfbaumreihe<br />

gepflanzt werden.<br />

Flurstück 600 in der Flur42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Auf diesem Flurstück soll eine Obstbaumwiese in der Größe von 5.100 m 2 angepflanzt<br />

werden. Ebenfalls ist eine Obstbaumreihe (420 m 2 ) vorgesehen.<br />

Alle Maßnahmen dienen als Artenschutzmaßnahmen der Optimierung von<br />

Steinkauzhabitaten.<br />

Weitere Betroffenheit:<br />

Flurstück 24 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

In einem 20 <strong>–</strong> 30 m breiten Gewässerrandstreifen soll die naturnahe Umgestaltung<br />

eines Abschnitts der Neuen Hessel mit der Pflanzung von Ufergehölzen<br />

und der Schaffung eines mäandrierenden Verlaufs erreicht werden. Als Teilbereich<br />

eines extensiven großflächigen Grünlandzuges sollen auf dem Rest des<br />

Nach der Planänderung mit Deckblatt I sollen vom Flurstück 600 nunmehr<br />

7.550 m 2 dauernd beschränkt werden. Zu den Einzelheiten wird auf die unten<br />

stehenden Ausführungen verwiesen.<br />

Eine Inanspruchnahme des Flurstücks 24 ist mit Deckblatt I nicht mehr vorgesehen.<br />

Die Einwendung ist in diesem Punkt erledigt.<br />

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