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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Hausbrunnen<br />

Die Einwender befürchten negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung<br />

aus einem eigenen Hausbrunnen.<br />

Mit der Zusage des Vorhabenträgers in der Gegenäußerung, ein Beweissicherungsverfahren<br />

durchzuführen <strong>–</strong> er ist an diese Zusage über Nebenbestimmung<br />

A 7.1 gebunden <strong>–</strong> wird den Belangen der Einwender Rechnung getragen.<br />

Zur gegenüber der Darstellung in der Gegenäußerung abweichenden Festlegung<br />

des Beprobungszeitraums wird auf die einleitenden Ausführungen am<br />

Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

Gaststättenbetrieb<br />

Die Einwender fürchten um die Existenz der auf ihrem Anwesen betriebenen<br />

Gaststätte, die von ihren Gästen insbesondere wegen der ruhigen, abgelegenen<br />

Lage geschätzt werde.<br />

Nähere Angaben zu den betrieblichen Grundlagen der Gaststätte liegen nicht<br />

vor; im Erörterungstermin hätte Gelegenheit bestanden, die Einwendung insoweit<br />

zu vertiefen.<br />

Eine durch den Straßenbau bedingte Existenzgefährdung ist für die Planfeststellungsbehörde<br />

jedoch ohnehin nicht erkennbar.<br />

Die Gaststätte ist auch in Zukunft in gleicher Weise wie bisher über das öffentliche<br />

Wegenetz erreichbar, in die erforderlichen Räumlichkeiten sowie die Außenflächen<br />

wird nicht unmittelbar eingegriffen.<br />

Auch die unzweifelhaft neu zu erwartenden Lärmimmissionen stellen keine<br />

derartige Einschränkung dar, dass ein existenzgefährdender Rückgang der<br />

Gästezahl zu erwarten wäre. Hierbei folgt die Planfeststellungsbehörde zunächst<br />

auch der allgemeinen Einschätzung des Vorhabenträgers in der Gegenäußerung,<br />

dass der Betrieb einer Gaststätte an viel befahrenen Straßen jedenfalls<br />

nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.<br />

Konkret bezogen auf den Betrieb der Einwender ist festzustellen, dass jedenfalls<br />

die Innenräume hinreichend vor dem Lärm der A 33 geschützt sind, zumal<br />

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