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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Verträglichkeitsprüfung und den generellen Verboten eines Landschaftsplans<br />

sei zudem auf BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, 9 A 73.07, juris Rn. 48, verwie-<br />

sen.<br />

Im Ergebnis ist die Kritik der Naturschutzverbände nicht geeignet, die vollstän-<br />

dige Erfassung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Tatenhauser Wald für die<br />

maßgeblichen Gebietsbestandteile durch die FFH-Verträglichkeitsprüfung in<br />

Frage zu stellen.<br />

Soweit das Netzwerk Fehlplanung A 33 in der Einwendung vom 13.01.2008 um-<br />

fänglich die FFH-Verträglichkeitsstudie hinsichtlich der Ermittlung der Erhal-<br />

tungsziele oder auch der Erfassung und Bewertung der Beeinträchtigungen (s.<br />

nachfolgende Kapitel) kritisiert, ergibt sich aus den Formulierungen, dass offen-<br />

bar Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit ausgewertet und angegriffen werden,<br />

die nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind.<br />

So findet sich z.B. auf Seite 39 der Einwendung die Inbezugnahme einer „Er-<br />

gänzung der FFH-VS vom Januar 2002“. Auf derselben Seite werden Textpas-<br />

sagen mit Seitenangaben einer FFH-VS wiedergegeben; weder in Teil A noch<br />

in Teil B der aktuellen FFH-Verträglichkeitsprüfung finden sich jedoch diese<br />

Textpassagen auf den entsprechenden Seiten. Ähnliche, nicht anhand der ak-<br />

tuellen FFH-Verträglichkeitsprüfung verifizierbare Verweise finden sich auch an<br />

anderen Stellen der Einwendung. Ohnehin erfolgt diesbezüglich keine Differen-<br />

zierung zwischen den Teilen A und B der aktuellen Unterlagen.<br />

Der deutlichste Hinweis darauf, dass sich das Netzwerk auf nicht mehr aktuelle<br />

Unterlagen bezieht, findet sich jedoch auf Seite 44 der Einwendung. Dort heißt<br />

es: „Die Annahme der FFH-VS (...) geht von unzureichenden Grundannahmen<br />

aus, da die Gefährdungen, die das erst danach erschienene Gutachten (FÖA,<br />

Dez. 2001) offengelegt hat, nicht berücksichtigt werden konnten.“ Die in diesem<br />

Planfeststellungsverfahren vorgelegte FFH-Verträglichkeitsprüfung ist jedoch <strong>–</strong><br />

sogar in der Fassung der ursprünglich ausgelegten Planunterlagen, erst recht in<br />

der aktuellen Version der Deckblätter I und II <strong>–</strong> deutlich nach dem Dezember<br />

2001 erstellt worden.<br />

Insofern kann der Einwendung des Netzwerks Fehlplanung A 33 <strong>–</strong> soweit die<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung kritisiert wird <strong>–</strong> keine Relevanz für die hier zu tref-<br />

fende Entscheidung zukommen.<br />

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