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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Fledermäuse mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Art Bechsteinfleder-<br />

maus sowie die Arten Steinkauz, Schleiereule, Feldlerche und Rebhuhn umfas-<br />

sen muss. Hinsichtlich der Fledermausmonitorings ist für die Wochenstubenge-<br />

sellschaften der Bechsteinfledermaus ein populationsbezogenes Monitoring, für<br />

die übrigen Arten ein maßnahmenorientiertes Monitoring vorzusehen. Dabei ist<br />

auch den festgestellten Quartieren des Braunen Langohrs und des Kleinen<br />

Abendseglers und dem Verbleib dieser Vorkommen besonderes Augenmerk zu<br />

schenken. Im Einzelnen sind Erfassungsmethoden, Erfassungsintensitäten,<br />

Zeitrahmen für ein Monitoring, Dokumentation und Berichtszeitpunkte sowie ört-<br />

liche Festlegungen für das Monitoring detailliert vorzuschlagen. Des Weiteren<br />

ist das erforderliche Monitoring der Fledermauskästen näher zu beschreiben<br />

und nach Art und Umfang festzulegen“.<br />

Auf der Grundlage dieser Forderung der Höheren Landschaftsbehörde hat der<br />

Vorhabenträger für die Brutvögel durch das Büro Landschaft und Siedlung und<br />

für die Fledermäuse durch das Büro FÖA Landschaftsplanung ein umfassendes<br />

Monitoringprogramm erarbeiten lassen. Für die Fledermäuse (Bechsteinfleder-<br />

maus Kolonie Casum, Bechsteinfledermaus Kolonie Tatenhauser Wald, Brau-<br />

nes Langohr, Kleiner Abendsegler) stellt sich das Monitoringprogramm wie folgt<br />

dar:<br />

Bechsteinfledermaus im Bereich Casum<br />

Nach Aussage der Gutachter des Vorhabenträgers begründet sich das Erfor-<br />

dernis eines Monitorings für die Bechsteinfledermaus im Bereich Casum auf<br />

folgende Prognoseunsicherheiten:<br />

� Die Wirksamkeit der baulichen Maßnahmen, insbesondere Akzeptanz der<br />

Querungshilfe Casumer Bach (und die entsprechende kollisionsvermei-<br />

dende Wirkung der westlich angrenzenden Einschnittslage in Kombinati-<br />

on mit der Unterführung), kann nicht durch umfangreiches empirisches<br />

Material im Vorfeld bewiesen werden.<br />

� Ob die funktionalen Aufwertungen (Quartierangebote und Quartiersiche-<br />

rung) die straßenbedingten Habitatbeeinträchtigungen in dem der Straße<br />

nahe liegenden Quartierwald biologisch kompensieren können, kann<br />

mangels umfangreicher vorauslaufender wissenschaftlicher Untersu-<br />

chungen nicht ex ante bewiesen werden. Entsprechend sei in Bezug auf<br />

die Kolonie Casum nachzuweisen, dass sich der Erhaltungszustand der<br />

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