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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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über den Eintrag in Boden, Oberflächenwasser und Grundwasser auf Mensch,<br />

Tiere und Pflanzen zurückfallen. Gerade der Boden ist sensibel als Lebens-<br />

grundlage für Mensch, Tiere und Pflanzen, in seinen Funktionen im Wasser-<br />

und Nährstoffkreislauf und in seinen Filter-, Puffer und Stoffumwandlungseigen-<br />

schaften, mit denen er auch zur Erhaltung der weiteren Lebensgrundlage Was-<br />

ser beiträgt. Durch Versiegelung geht der Boden mit diesen weit reichenden<br />

Funktionen vollständig auch zu Lasten von Mensch, Fauna und Flora verloren.<br />

Über die bisherigen Aspekte hinaus werden durch Veränderungen des Land-<br />

schaftsbildes auch denkmalwürdige bzw. wegen ihres Alters und ihrer für diese<br />

Landschaft typischen Siedlungsart siedlungskulturell bedeutsame Bauwerke<br />

und Ensembles in ihrer Wirkung beeinträchtigt, da sie mit ihrer Einbettung in<br />

diese Landschaft ihr einen prägenden Stempel aufdrücken und ihre Wirkung<br />

auch aus der sie umgebenden Landschaft beziehen. Lärm bewirkt Störungen<br />

des Landschaftserlebens inklusive der denkmalwürdigen bzw. siedlungskulturell<br />

bedeutsamen Gebäude.<br />

So wie Umweltauswirkungen des Vorhabens verschiedene Schutzgüter unmit-<br />

telbar oder mittelbar beeinträchtigen können, können auch Schutz- und Vermei-<br />

dungsmaßnahmen unterschiedlichen Schutzgütern zugute kommen. Beispiele<br />

hierfür sind die Lärmschutzeinrichtungen und Irritationsschutzwände, die jeweils<br />

zum einen als Überflughilfe für Vögel und Fledermäuse dienen sollen, zum an-<br />

deren die negativen Wirkungen des Lärms auf die Fauna und auch auf die Er-<br />

holungseignung des Raumes zugunsten des Menschen mindern können.<br />

Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Schutzmaßnahmen zugunsten des ei-<br />

nen Schutzgutes negative Auswirkungen auf ein anderes Schutzgut haben kön-<br />

nen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen beispielsweise dienen dem Schutz der<br />

Menschen in ihren unmittelbaren Wohnbereichen, sie verstärken in offenen<br />

Landschaftsräumen je nach Ausgestaltung jedoch die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes. Dabei wiederum lassen sich Lärmschutzwände zwar nicht<br />

so gut in die Landschaft eingliedern, wie Wälle. Letztere jedoch erhöhen die<br />

Flächeninanspruchnahme insgesamt. Wall-/Wandkombinationen können gute<br />

Kompromisse sein, da einerseits der Böschungsfuß kleiner gehalten und ande-<br />

rerseits über die Bepflanzung der Böschung die aus Lärmschutzgründen ergän-<br />

zend notwendige Lärmschutzwand landschaftlich besser eingebunden werden<br />

kann.<br />

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