07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

viere im Tatenhauser Wald, ein Revier im Bereich Neue Hessel/Clever Bruch,<br />

ein Revier im Waldbereich nordwestlich Schloss Holtfeld, ein Revier in den<br />

Waldbereichen an der Oldendorfer Straße; Einzelnachweise östlich der L 782,<br />

westlich der Pappelstraße und südlich vom Umspannwerk Hesseln (Nachweise<br />

FÖA Landschaftsplanung 2004).<br />

Hinsichtlich denkbarer bau-, anlagen- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben führt der Vorhabenträger sowohl Gelegeverluste und Stö-<br />

rungen angrenzender Brutvorkommen während der Bauzeit als auch Verluste<br />

jagender Individuen durch den Straßenverkehr an, zumindest sei eine Beein-<br />

trächtigung nicht vollständig auszuschließen.<br />

Die Gutachter führen aber nachvollziehbar an, dass in allen Nachweisbereichen<br />

mit Brutverdacht Immissionsschutzeinrichtungen planfestgestellt sind, die einen<br />

hohen Flug erzwingen. Insofern ist das Kollisionsrisiko als sehr gering einzustu-<br />

fen, so dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht<br />

eingreift.<br />

Unabhängig von dieser Gesamtbewertung sind zur Vermeidung direkter baube-<br />

dingter Gelegeverluste die folgenden spezifischen Vermeidungsmaßnahmen er-<br />

forderlich: Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit und 4 m hohe Kollisions-<br />

schutzeinrichtungen beidseitig der Trasse in allen Vorkommensbereichen. Die-<br />

se Maßnahmen sind im LBP vorgesehen und mit diesem Planfeststellungsbe-<br />

schluss festgelegt (vgl. auch Kap. 9 des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages<br />

2009).<br />

Aufgrund der mit diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegten zeitlichen<br />

Vorgaben zur Baufeldfreimachung (s. Nebenbestimmung A 7.5.2) werden bau-<br />

bedingte Beeinträchtigungen genutzter Brutstandorte bzw. Gelege/Jungvögel<br />

vermieden. Damit kann auch der Eintritt des Beschädigungs- und Zerstörungs-<br />

verbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vermieden<br />

werden. Weitere erhebliche Beeinträchtigungen dieser Art sind nicht ableitbar,<br />

so dass hinsichtlich dieser Art die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ins-<br />

gesamt nicht eintreten.<br />

Waldlaubsänger:<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1.2 dieses Beschlusses ausgeführt, liegen Nach-<br />

weise des Waldlaubsängers aus dem Umfeld der A 33-Trasse im Abschnitt 7.1<br />

ausschließlich für die Waldbereiche östlich der L 782 und nördlich der K 25 vor.<br />

Die Nachweise lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• 2004 erfolgten innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Nachweise.<br />

293

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!