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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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V 37 im Gegensatz zur V 16/K 1 durch die Schutzzone IIIa statt durch die<br />

Schutzzone II verlaufe, gehen sie offenbar davon aus, die Trasse der V 37 kön-<br />

ne in weitgehender Geländegleichlage realisiert werden.<br />

Auch wenn dies „an der Schmalstelle der Bebauung“ erfolgen soll (so die Ver-<br />

bände), so ist doch ohne weitere Begutachtung unmittelbar einleuchtend, dass<br />

ein solcher Baukörper in geschlossener, 5,00 <strong>–</strong> 6,00 m hoher Bauweise mit den<br />

notwendigen Überführungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu zwei geschlos-<br />

senen Wohngebieten zu erheblichen städtebaulichen Eingriffen führen muss<br />

und in offener Bauweise entweder mit gravierenden Immissionsbelastungen<br />

oder aber mit noch höheren Lärmschutzanlagen verbunden wäre. Von den Im-<br />

missionsbelastungen aber wäre angesichts der angrenzenden geschlossenen<br />

Wohngebiete eine erhebliche Zahl von Bewohnern betroffen.<br />

Die V 37 nähert sich zudem in ihrem gesamten Verlauf zwischen dem Schnat-<br />

weg und der L 782 weitaus stärker als die Vorhabensvariante dem Siedlungs-<br />

schwerpunkt der Stadt Halle im Bereich der Kernstadt und des Ortsteils Künse-<br />

beck an. Von einer stadtnahen Lage der A 33 ist zur Überzeugung der Planfest-<br />

stellungsbehörde jedoch die potenzielle Siedlungsentwicklung der Stadt Halle<br />

negativ betroffen. Zwar verbleiben Freiflächen zwischen dem heutigen Sied-<br />

lungsrand und der Trasse in der Variante V 37. Jede Wohnbauentwicklung nä-<br />

herte sich jedoch rasch dem Bereich an, in dem städtebaulich relevante Immis-<br />

sionen von der A 33 ausgehen und mithin ein Nutzungskonflikt zu befürchten<br />

ist.<br />

Im Ergebnis ist die V 37 in der modifizierten Form der Naturschutzverbände aus<br />

hydrogeologischer und ergänzend auch aus städtebaulicher Sicht nicht zu ver-<br />

wirklichen. Selbst unterstellt, die von den Verbänden zur Begründung vorgetra-<br />

genen Vorteile aus naturschutzfachlicher Sicht träfen zu, drängt sie sich ange-<br />

sichts der oben beschriebenen Probleme nicht auf; denn die Verbände räumen<br />

selbst ein (und relativieren damit die behaupteten Vorteile), dass mit der modifi-<br />

zierten V 37 östlich der L 782 ebenfalls naturschutzfachliche Widerstände ver-<br />

bunden wären, die möglicherweise <strong>–</strong> bei vertiefter Untersuchung <strong>–</strong> nur noch ei-<br />

nen graduellen Unterschied zwischen beiden Varianten aus naturschutzfachli-<br />

cher Sicht erkennen ließen.<br />

Auch die Trassenvariante V 11 kann gegenüber der Vorhabensvariante V 16/K<br />

1 keine entscheidenden Vorteile herausarbeiten, hat vielmehr bei Teilaspekten<br />

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