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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Seitens der Einwender wird dagegen die Erforderlichkeit der Straßenbaumaß-<br />

nahme mit der Begründung bestritten, mögliche Verbesserungen der Verkehrs-<br />

situation im ÖPNV, die auch Bestandteil der im gültigen GEP benannten Ziele<br />

sind, seien nicht ausreichend betrachtet worden. Dabei habe der Vorhabenträ-<br />

ger insbesondere das Potential der Verbesserung des ÖPNV durch einen Aus-<br />

bau der Sennebahn von Bielefeld nach Paderborn oder die Verlängerung der<br />

Stadtbahnlinie nach Sennestadt nicht ausreichend in der Gesamtabwägung be-<br />

rücksichtigt. Diesbezüglich wird als Vergleich auf die erfolgreiche DB-Strecke<br />

402 „Haller Willem“ abgestellt (Stellungnahme des Landesbüro der Natur-<br />

schutzverbände vom 15.03.2010, Seite 33 und 34). Hinsichtlich der weiteren<br />

Begründung wird auch auf die Stellungnahme des „Netzwerkes Fehlplanung A<br />

33“ vom 13.01.2010 verwiesen (Seite 95 bis 99).<br />

Auch diese Einwände können die Planrechtfertigung der Straßenbaumaßnahme<br />

nicht in Frage stellen.<br />

Hinsichtlich der Frage alternative Verkehrsträger ist zunächst zu berücksichti-<br />

gen, dass die planfestgestellten Straßenbaumaßnahme in den Bedarfsplan zum<br />

Fernstraßenausbaugesetz aufgenommen ist. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 FStrAbG<br />

ist der Bedarfsplan für die Planfeststellung nach § 17 FStrG verbindlich. Dies-<br />

bezüglich ist auch einzubeziehen, dass der Bundesverkehrswegeplan unter<br />

dem zentralen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Ziel einer Schaffung<br />

fairer und vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger steht<br />

(Bundesverkehrswegplan, Seite 12). Dementsprechend wurden für die Ab-<br />

schätzung der künftigen Verkehrsentwicklung ordnungspolitische Vorgaben mit<br />

dem Ziel der Gleichbedeutsamkeit von Straße und Schiene unterstellt. Dennoch<br />

ist der hier planfestgestellte Neubau der Bundesautobahn A 33, Abschnitt 7.1<br />

im aktuellen Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz in den vordringlichen<br />

Bedarf aufgenommen worden.<br />

Des Weiteren ist festzuhalten, dass durch eine Verbesserung oder Ausbau der<br />

DB-Strecke die oben dargestellten verkehrlichen Probleme in dem Planungsbe-<br />

reich erkennbar nicht bewältigt werden können. Die Naturschutzverbände füh-<br />

ren an, zwischen 1999 und 2000 habe sich die tägliche Fahrgastzahl um mehr<br />

als 1.000 Personen und damit um mehr als 50 % erhöht (Stellungnahme vom<br />

15.03.2010, Seite 33). Dies korrespondiert mit den Angaben auf der Homepage<br />

www.haller-willem.de, wonach mittlerweile ein Fahrgaststand von 5.000 Fahr-<br />

gästen pro Tag erreicht wird.<br />

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