07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

auch unnötigen Beeinträchtigungen von Fließgewässern wird dadurch vorge-<br />

beugt, dass in diesbezüglich sensiblen Bereichen Lärmschutzwälle durch Wän-<br />

de ersetzt werden.<br />

Die trennende Wirkung des Straßenbauwerks wird durch insgesamt sechs,<br />

auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten positionierten Grünbrücken,<br />

verschiedene groß dimensionierte Brückenbauwerke, z.B. am Laibach oder der<br />

Neuen Hessel gemindert. Diese werden ergänzt um entsprechende Leitstruktu-<br />

ren, die aus dem umliegenden Landschaftsraum gezielt zu diesen Querungs-<br />

möglichkeiten hinführen, so dass deren Nutzen nicht lediglich auf enge Korrido-<br />

re beschränkt ist, sondern künftig weiträumig wirksam wird. Amphibienleitein-<br />

richtungen und Querungshilfen mindern ebenfalls die Zerschneidungswirkung<br />

der Trasse.<br />

Gleichzeitig sorgen mindestens 4 m und bis zu 6 m hohe Immissions- und Irrita-<br />

tionsschutzmaßnahmen dafür, dass der Eintrag von Schadstoffen, Lärm und vi-<br />

suellen Störreizen gemindert wird; sie dienen darüber hinaus dazu, die Kollisi-<br />

onsgefährdung für Vögel und Fledermäuse auf ein Maß zu begrenzen, wie es<br />

dem allgemeinen Lebensrisiko im Umfeld von Straßen entspricht.<br />

Im Weiteren werden hochwertige Biotopstrukturen sowie Flächen für Aus-<br />

gleichs- und Ersatzmaßnahmen von Baustelleneinrichtungen, Mutterbodenla-<br />

gerplätzen oder Arbeitsstreifen freigehalten. Die an das eigentliche Baufeld<br />

grenzenden Bestände werden durch temporäre Bauzäune vor einer Inan-<br />

spruchnahme geschützt. Diese Bauzäune werden im Bereich von Fledermaus-<br />

vorkommen und Fluglinien als 4 m hohe Schutzwände ausgebildet. Nachtbau-<br />

betrieb soll zum Schutz von Fluglinien und Jagdhabitaten der Fledermäuse<br />

möglichst unterbleiben; zumindest aber sollen diese Bereiche gegenüber der<br />

Baustellenbeleuchtung abgeschirmt werden.<br />

Nähere Einzelheiten zu all dem können den Kapiteln 4.1.3 und 4.2 des LBP so-<br />

wie den artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen und den entsprechenden Kapi-<br />

teln dieses Planfeststellungsbeschlusses entnommen werden.<br />

Trotz aller Maßnahmen verbleiben negative Einwirkungen auf Tiere und Pflan-<br />

zen, namentlich in den faunistischen Funktionsräumen, in der oben beschriebe-<br />

nen Art und Weise. Diese sind im LBP entsprechend ELES zusammengefasst<br />

und einer Kompensation zugeführt worden. Zur Überzeugung der Planfeststel-<br />

127

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!