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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Auf die Ausführungen im Kapitel B 4.2.3 (Schutzgut Boden im Zusammenhang<br />

mit der UVP) und im Hinblick auf Stickstoffeinträge auch auf die im Kapitel B<br />

6.4 wird im Übrigen ergänzend hingewiesen.<br />

7.13 Wasserschutz<br />

Mit den vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer stellt der Vorha-<br />

bensträger sicher, dass die Belange des Schutzgutes Wasser in sachgerechter<br />

Weise Berücksichtigung finden und Gefährdungen der Gewässer, insbesondere<br />

auch des Grundwassers, soweit technisch möglich, im Rahmen der gesetzli-<br />

chen Vorgaben ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Die Belange der Was-<br />

serwirtschaft und des Gewässerschutzes, wie sie sich insbesondere aus den<br />

Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung sowie den wasserwirtschaftlichen<br />

Zielvorgaben der §§ 1, 5 und 6 WHG sowie 2 LWG sowie bezüglich der mit der<br />

Straßenentwässerung zusammenhängenden Gewässerbenutzungen aus den<br />

§§ 8 ff WHG ergeben, werden beachtet.<br />

Unter Berücksichtigung der festgestellten Maßnahmen und Auflagen sind mit<br />

dem Vorhaben weder bezogen auf das Grundwasser noch auf oberirdische<br />

Gewässer Auswirkungen verbunden, die sich unzumutbar negativ auf den Ge-<br />

wässerschutz, d. h. die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Gewässer als Be-<br />

standteil des Naturhaushalts, auf den Wasserhaushalt, auf das Wohl der Allge-<br />

meinheit, auf rechtlich geschützte Interessen Dritter oder auf etwaige Nut-<br />

zungsmöglichkeiten auswirken. Schädliche Gewässerveränderungen im Sinne<br />

von § 3 Nr. 10 WHG sind nicht zu erwarten. Diese Einschätzung teilen auch die<br />

am Verfahren beteiligten Wasserbehörden, die insoweit keine Einwände erho-<br />

ben haben.<br />

7.13.1 Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete<br />

Der planfestgestellte Neubauabschnitt der A 33 quert auf insgesamt rd. 3 km<br />

Länge Schutzgebietszonen von 3 Wasserschutzgebieten und damit Bereiche<br />

mit hoher Bedeutung für die Trinkwassergewinnung. Vom Beginn des Neubau-<br />

abschnitts bei Bau-km 47,102 bis Bau-km 48,000 durchläuft sie die Schutzzone<br />

III A des Schutzgebietes Steinhagen-Patthorst und ab Bau-km 51,500 die je-<br />

weils aneinander grenzenden Schutzzonen III A des Schutzgebietes der Stadt<br />

Halle für das Wasserwerk Tatenhausen der Technischen Werke Osning (TWO)<br />

sowie die Schutzzone III B des Schutzgebietes Halle-Bokel (ebenfalls TWO).<br />

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