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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt I), durch Nachfrage 2009 bei der Biologi-<br />

schen Station Gütersloh/Bielefeld berücksichtigt. Abgesehen von kleinräumigen<br />

Verschiebungen von Brutplätzen (u.a. seit 2007/2008 bei Hof Perstrup) ergeben<br />

sich keine grundsätzlichen Bestandsveränderungen im Trassenumfeld gegen-<br />

über den Kartierergebnissen 2004.<br />

Gegenüber der Datengrundlage im Artenschutzbeitrag ergeben sich damit auch<br />

keine bewertungsrelevanten Unterschiede zum Vorkommen des Steinkauzes im<br />

Gebiet. Nachweis- oder Bewertungsdefizite hinsichtlich der Bestandserfassung<br />

2004 und der Konfliktanalyse im Artenschutzbeitrag aus 2009 sind insgesamt<br />

nicht ableitbar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Turmfalke:<br />

Neuere Nachweise des Turmfalken liegen aus den Kartierungen der Biologi-<br />

schen Station Gütersloh/Bielefeld für den Raum Künsebeck aus dem Jahr 2007<br />

vor. Dies betrifft zwei erfolgreiche Bruten im Bereich eines Hofes an der K 30<br />

und westlich davon, südlich der Trasse auf Hof Uffmann. Darüber hinaus wur-<br />

den nach den Feststellungen des Vorhabenträgers 2010 zwei Turmfalken flie-<br />

gend östlich der Trasse und östlich des Wasserwerkes beobachtet (Trassenab-<br />

stand: ca. 350 m).<br />

Der Hof an der K 30 wurde inzwischen abgerissen. Vor dem Abriss erfolgte im<br />

Mai 2008 eine Kontrolle hinsichtlich gebäudebrütender Vogelarten (s. auch Ar-<br />

tenschutzbeitrag 2009). Ergebnis war, dass keine Brutvorkommen nachgewie-<br />

sen wurden, weder von der hier 2004 festgestellten Schleiereule noch von an-<br />

deren planungsrelevanten Vogelarten. Eine artenschutzrechtliche Relevanz im<br />

Hinblick auf den Nachweis 2007 ist entsprechend nicht gegeben.<br />

Das zweite 2007 festgestellte Brutvorkommen des Turmfalken befindet sich in<br />

einem Trassenabstand von > 100 m und damit außerhalb der nach Garniel &<br />

Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie,<br />

April 2010, relevanten Fluchtdistanz der Art, die mit 100 m angegeben wird.<br />

Insoweit kann ich keine Nachweis- oder Bewertungsdefizite hinsichtlich der Be-<br />

standserfassung 2004 und der Konfliktanalyse im Artenschutzbeitrag aus 2009<br />

in Bezug auf den Turmfalken erkennen.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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