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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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den (21,5 : 27,4 ha = 1 : 1,27). Eine erweiterte Waldbilanz unter Einschluss der<br />

indirekt durch Randeffekte wie z. B. Lärm- und Luftimmissionen beeinträchtigten<br />

Waldflächen (2,527 ha) würde auch die sonstigen waldbaulichen Aufwertungs-<br />

maßnahmen (Maßnahmengruppe 14, Umbau von Nadel- in Laubwald, ca. 4,7<br />

ha) einbeziehen müssen. Hier wird ein Ausgleich von 1 : 1,86 erreicht. Die<br />

waldbauliche Gesamtbilanz (Verluste und Randeffekte) beträgt dann 1 : 1,33<br />

(bzw. 24 ha : 32,1 ha) und muss als ausgeglichen bezeichnet werden. Daneben<br />

tragen auch noch die umfangreichen Waldunterpflanzungen (rd. 15 ha) deutlich<br />

zur Verbesserung der Gesamtbilanz bei.<br />

Auch das behauptete Kompensationsdefizit von 5 ha Fläche durch eine Über-<br />

bewertung zu entsiegelnder Flächen ergibt sich tatsächlich nicht. Zwar ist, wie<br />

nach ELES vorgesehen, für Entsiegelungsmaßnahmen ein Bonus angerechnet<br />

worden. Dieser bleibt jedoch deutlich unterhalb dessen, was nach ELES auch<br />

möglich wäre; während tatsächlich Bonusaufschläge von 50 % (= F 1,5) be-<br />

rücksichtigt wurden, wären gem. ELES Bonusaufschläge von bis zu 100 % (= F<br />

2) zulässig. Konkret ergeben sich damit im LPB Aufschläge für Entsiegelungen<br />

von rd. 1,6 ha (4,728 ha abzgl. 3,188 ha Fläche) für Bodenfunktionen sowie von<br />

weiteren 0,27 ha für allgemeine Lebensraumfunktionen. Der Gesamtbonus be-<br />

trägt damit nicht 5 ha, sondern lediglich 1,9 ha bzw. 1,9 Punkte.<br />

Der „Ausgleich in sich“ bei den Straßennebenflächen (d. h. den nicht vollständig<br />

z. B. durch Versiegelung entwerteten Eingriffsflächen wie z. B. Seitengräben,<br />

Böschungen, Lärmschutzwälle etc.) bezieht sich methodenkonform nur auf Bio-<br />

tope mit einem Biotopwert von weniger als 4 und ist ebenfalls nicht zu bean-<br />

standen.<br />

Soweit insoweit Biotope mit dem Biotopwert 3 beeinträchtigt werden, deren In-<br />

Sich-Ausgleich durch Gestaltungsmaßnahmen bestritten wird, betrifft dies vor-<br />

habensbezogen lediglich 2,657 ha Fläche, davon 2,559 ha überwiegend arten-<br />

arme Intensivweide entlang der gesamten Baustrecke. Soweit dort überhaupt<br />

besondere ökologische Funktionen existieren, wurden sie im LBP im Rahmen<br />

des Artenschutzbeitrages sowie der „Einzelfallbetrachtung faunistische Funkti-<br />

onsräume“ behandelt. Ansonsten reichen die planfestgestellten und mit 36,7 ha<br />

umfangreichen Gestaltungsmaßnahmen aus, auch die Eingriffe in Biotope mit<br />

der Wertzahl 3 zu kompensieren. Insoweit können anerkanntermaßen gerade<br />

auch mit standortgemäßen Gehölzen bepflanzte Außenböschungen von Lärm-<br />

schutzwällen bei abgestimmten Pflegedurchgängen innerhalb eines Zeitraums<br />

von 25 bis 30 Jahren entsprechende ökologische Funktionen entwickeln. Da<br />

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