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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.71<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender erscheinen in Begleitung ihres Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Zur Betroffenheit der Einwender führt der Vorhabensträger aus, auf den<br />

Flurstücken 583 in der Flur 42 sowie 395 und 396 in der Flur 52 der Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong> seien landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Auf<br />

Teilen der Flurstücke 396 und 583 sei die Anlage einer Obstbaumwiese zur<br />

Habitatoptimierung eines Steinkauzvorkommens geplant, entlang einem die<br />

Flurstücke teilenden Graben am Rand dieser Wiese ein 10 m breiter, extensiver<br />

Gewässerrandstreifen. Auf dem Flurstück 395 werde die Anlage einer Obstbaumreihe<br />

mit randlicher Saumstruktur vorgesehen.<br />

Hierfür würden die folgenden Flächen benötigt:<br />

Flurstück 395: 2.400 m 2<br />

Flurstück 396: 1.900 m 2<br />

Flurstück 583: 13.000 m 2 .<br />

Zur Gestaltung der Obstbaumreihe führt der Vorhabensträger auf Nachfrage<br />

der Einwender aus, für die Pflanzung werde ein Streifen von 5,00 m Breite benötigt.<br />

Ausgewiesen werde aber ein 20 m breiter Streifen, um auch die zu erwartenden<br />

Beeinträchtigungen der benachbarten Flächen einer Entschädigung<br />

zuführen zu können. Die Bäume würden in einem Abstand von 10 bis 15 m<br />

gepflanzt.<br />

Die Inanspruchnahme von Grundeigentum der Einwender für die dargestellten<br />

Zwecke ist unumgänglich. Die diesbezüglichen Einwendungen werden daher<br />

zurückgewiesen.<br />

Das angesprochene Steinkauzvorkommen besteht im Raum Holtfeld/Casum<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss<br />

insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der gege-<br />

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