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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nach § 1 Abs. 2 Satz 1 FStrAbG den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht führt in diesen Zusammenhang aus, dass<br />

mit der Einstufung einer Straßenbaumaßnahmen in den vordringlichen Be-<br />

darf in der gesetzlichen Bundesverkehrswegeplanung die für das Vorha-<br />

ben streitenden öffentlichen Belange ihren Ausdruck finden und dem Vor-<br />

haben einen besonderen Stellenwert verleihen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni<br />

2010, 9 A 20/08, juris Rn. 56).<br />

Über die gesetzliche Bedarfsfeststellung hinaus habe ich in Kapitel B 6.1.2<br />

dieses Beschlusses die herausragende Bedeutung der Straßenbaumaß-<br />

nahme dargelegt. Vorliegend besteht das konkrete Erfordernis nach einer<br />

leistungsfähigen Verkehrsverbindung. Ein wichtiges Planungsziel ist der<br />

Lückenschluss im Autobahnnetz. Mit der A 33 soll eine großräumige Ver-<br />

bindung zwischen den Bundesautobahnen A 44 (Ruhrgebiet-Kassel) im<br />

Süden, der A 2 (Ruhrgebiet-Hannover) und der A 30 (Niederlande-Bad<br />

Oeynhausen) im Norden geschaffen, insoweit die Lücke im Verkehrsnetz<br />

geschlossen werden.<br />

Mit diesem planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33 erfährt der Lücken-<br />

schluss der A 33 nunmehr endgültig seine Verwirklichung. Die beiden vor-<br />

herigen A 33-Abschnitte 5 B und 6 befinden sich derzeit im Bau. Hinsicht-<br />

lich dieser großräumigen Bedeutung der A 33 wird des Weiteren auf die<br />

Entscheidung des Europäischen Parlaments verwiesen, wonach die A 33<br />

als Teil des „Leitschemas des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (Hori-<br />

zont 2010)“ ein wichtiges Objekt des noch zu verwirklichenden europäi-<br />

schen Straßennetzes darstellt.<br />

Darüber hinaus kommt der Straßenbaumaßnahme auch eine erhebliche<br />

verkehrliche Entlastungswirkung für den Planungsbereich zu. Die B 68 hat<br />

bereits heute aufgrund der hohen Verkehrszahlen ihre Leistungsfähigkeits-<br />

grenze überschritten. Eine Verbesserung der Verkehrssituation kann nur<br />

durch den Neubau der A 33 erfolgen, da das vorhandene Straßennetz -<br />

insbesondere die die Hauptlast tragende B 68 und hier im Besonderen die<br />

Ortsdurchfahrt von Halle - nur so vom Durchgangsverkehr und großen Tei-<br />

len des Ziel- und Quellverkehrs entlastet werden kann. Die planfestgestell-<br />

te Straßenbaumaßnahme wird zu einer nachhaltigen Verbesserung der<br />

geschilderten Verkehrssituation im Planungsbereich beitragen. Hinsichtlich<br />

der Begründung im Einzelnen und der konkreten Entlastungszahlen wird<br />

auf Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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