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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.97<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Das Flurstück 25 des Einwenders in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

wird von der Trasse durchschnitten und in einem Umfang von 3.070 m 2 in<br />

Anspruch genommen. Eine südlich der Trasse verbleibende unwirtschaftliche<br />

Restfläche in einer Größe von 150 m 2 wird übernommen. Weitere 950 m 2 sollen<br />

vorübergehend in Anspruch genommen werden. Das Flurstück 277 in der Flur<br />

43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> wird in Gänze für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen (Leitstrukturen zur Grünbrücke am Eschweg) überplant.<br />

Vor dem Hintergrund der Diskussion um das Grünbrückenkonzept des Vorhabensträgers<br />

fragt der Einwender, ob die Grünbrücke unverändert bleibe. Der<br />

Vorhabensträger führt aus, er sei hierzu mit den Landschaftsbehörden im Gespräch.<br />

Die Brücke am Eschweg sei aber auch von ihrer Lage her grundsätzlich<br />

unstreitig, werde allenfalls geringfügig in Richtung Halle verschoben. Auf den<br />

Vorhalt des Einwenders, die Brücke laufe auf das Regenrückhaltebecken zu<br />

und werde daher vom Wild ohnehin nicht angenommen, entgegnet der Vorhabensträger,<br />

das Regenrückhaltebecken werde entfallen. Im Übrigen sei die<br />

Brücke weniger als Wildbrücke gedacht, sondern vielmehr als Querungshilfe für<br />

den Steinkauz.<br />

Mit Deckblatt I ist die Inanspruchnahme des Flurstücks 25 unverändert geblieben;<br />

Flurstück 277 wird nur noch im Umfang von 8.100 m 2 für landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen beansprucht (s. auch unten).<br />

Die Inanspruchnahme ist in diesem Umfang unumgänglich. Dies gilt insbesondere<br />

auch für die auf Flurstück 277 geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen.<br />

Vorgesehen ist zum Einen eine Streuobstwiese sowie zum Anderen an der<br />

westlichen Grenze des Flurstücks eine Kopfbaumreihe. Beide Maßnahmen<br />

dienen dazu, die Strukturvielfalt in diesem Raum zu erhöhen und nehmen darüber<br />

hinaus Funktionen des Artenschutzes zugunsten eines Steinkauzvorkommens<br />

wahr.<br />

Dieses Vorkommen besteht im Raum Holtfeld/Casum aus 5 bis 6 Revieren. Es<br />

handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand des Hauptverbreitungsgebietes<br />

der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten, ebenfalls recht kleinen<br />

Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist auf sehr niedrigem Niveau<br />

konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss insgesamt als suboptimal,<br />

instabil und damit besonders empfindlich gegenüber jeglichen Beeinträchtigungen<br />

bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Teil A, Kapitel<br />

8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

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