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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verkehrsgerecht ausgerundet werde.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

In der schriftlichen Einwendung hatte der Einwender die Durchführung eines<br />

Beweissicherungsverfahrens für den Hausbrunnen gefordert.<br />

Diese Forderung wird mit Blick auf die Entfernung des Wohngebäudes von der<br />

Trasse (über 300 m) und die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses<br />

Kapitels zurückgewiesen.<br />

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