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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ches (Bau-km 2+070 <strong>–</strong> 2+300) im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der hydro-<br />

logischen und hydrogeologischen Verhältnisse“ von Mai 2010 macht sich die<br />

Planfeststellungsbehörde nach Prüfung inhaltlich zu Eigen.<br />

Im Einzelnen ist den Verbänden zwar darin zuzustimmen, dass für die Ausprä-<br />

gung des Waldbestandes als prioritärer Lebensraumtyp am westlich des Haupt-<br />

arms gelegenen Seitenarm des Ruthebaches die Grundwasserverhältnisse im<br />

oberen Grundwasserstockwerk maßgebend sind. Dies erhellt zum einen dar-<br />

aus, dass die westlich des Hauptarms gelegenen Seitenarme auch heute schon<br />

nördlich des Lebensraumtyps zusammengefasst werden und das anfallende<br />

(Oberflächen-) Wasser dem Hauptarm zugeleitet wird; zum anderen stehen<br />

oberer und unterer Grundwasserleiter wegen eines 6,00 <strong>–</strong> 8,00 m mächtigen<br />

Trennhorizontes nicht miteinander in Kontakt.<br />

Den daraus gezogenen Schlussfolgerungen der Verbände kann jedoch im Lich-<br />

te der fachtechnischen Überprüfung des Büros Schmidt und Partner nicht ge-<br />

folgt werden. Der Gutachter kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnis-<br />

sen:<br />

„Anhand der erläuterten Datenauswertung liegen aus fachlicher Sicht keine Be-<br />

funde vor, die eine Beeinträchtigung der hydrogeologischen, pedologischen und<br />

hydrologischen Standorteigenschaften des südlich der geplanten BAB 33 lie-<br />

genden prioritären Lebensraumtyps *91E0 Erlen- Eschen- und Weichholz-<br />

Auenwälder im Bereich des Ruthebaches annehmen lassen.<br />

Folgende Ergebnisse sind für diese Aussage maßgebend:<br />

• Ein Eingriff in den Untergrund findet in diesem Bereich, abgesehen von einem<br />

Oberbodenabtrag nicht statt. Bodenaustauschmaßnahmen sind nicht vorgese-<br />

hen, die Bodenbeschaffenheit ändert sich nicht.<br />

• Die BAB 33 schneidet im diskutierten Abschnitt nicht in den Untergrund ein<br />

sondern verläuft auf geringer Dammlage zwischen 0,70 m <strong>–</strong> 1,50 m über GOK.<br />

Ein Eingriff in die Grundwasserverhältnisse des Oberen Grundwasserleiters ist<br />

daher auszuschließen.<br />

• Unmittelbar unter Gelände stehen die sandigen Ablagerungen des Oberen<br />

Grundwasserleiters an. Der Grundwasserabstand befindet sich an der unmittel-<br />

bar am prioritären Lebensraum gelegenen Messstelle 24 F jahreszeitlich<br />

schwankend zwischen 1,25 m und 2,50 m unter Geländeoberkante. Die Boden-<br />

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