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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Alle vom Bürgerverein vorgetragenen Kritikpunkte sind Gegenstand der Abwä-<br />

gung und in den entsprechenden Kapiteln dieses Planfeststellungsbeschlusses<br />

behandelt. Die Einwendung wird unter Verweis auf diese Kapitel zurückgewie-<br />

sen.<br />

8.3 Einzeleinwendungen Grundstücksbetroffener<br />

Diesbezüglich wird auf Kapitel B 9 (Einwendungen Grundstücksbetroffener)<br />

dieses Beschlusses und die dortigen Einzelfallentscheidungen verwiesen.<br />

8.4 Allgemeine Einwendungen<br />

Viele Bürgerinnen und Bürger haben in ihren Einwendungen nicht nur ihre indi-<br />

viduellen Einzelbelange, sondern auch ihre grundsätzliche Kritik an der Planung<br />

für den Neubau der Bundesautobahn A 33, Abschnitt 7.1 zwischen Halle und<br />

<strong>Borgholzhausen</strong>, vorgetragen. Diese Einwendungen bezogen sich im Besonde-<br />

ren auf die folgenden Themenbereiche:<br />

1. Planrechtfertigung, Bedarfsfeststellung<br />

2. Alter der Planungen<br />

3. Abschnittsbildung, Zwangspunkte<br />

4. Trassenwahl (namentlich Südtrasse)<br />

5. Verkehrsgutachten<br />

6. Lärm, Luftschadstoffe, Einhausung der Trasse<br />

7. Städtebauliche Entwicklung<br />

8. Minderung der Wohn- und Lebensqualität<br />

9. Wertverlust<br />

10. Schäden an Natur und Landschaftsbild, Erholung<br />

11. Arten- und Habitatschutz<br />

12. Trinkwasserschutz<br />

Hinsichtlich der angeführten Themenbereiche wird auf die Ausführungen in die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Den dortigen Ausführungen ist zu<br />

entnehmen, dass die Planungen des Vorhabenträgers den gesetzlichen Anfor-<br />

derungen entsprechen. Folglich können die in diesem Zusammenhang einge-<br />

legten Einwendungen nicht durchgreifen und sind daher zurückzuweisen.<br />

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