07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(BVerwG, Urteil vom 14. April 2010, 9 A 5.08, juris Rn. 87)<br />

Weiter geht das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 10.11.2009 da-<br />

von aus, „eine an den Erhaltungszielen orientierte Prüfung ist nicht möglich, oh-<br />

ne neben den vorhabenbedingten Einwirkungen auch Einwirkungen in den Blick<br />

zu nehmen, denen der geschützte Lebensraum oder die geschützte Art von an-<br />

derer Seite unterliegt.“ (a.a.O., juris Rn. 3; so auch Urteil vom 14.04.2010,<br />

a.a.O., juris Rn. 88). Schöpfe bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenze<br />

aus oder überschreite diese sogar, so folge daraus, dass prinzipiell jede Zu-<br />

satzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderlaufe und deshalb erheblich sei, weil<br />

sie die kritische Grenze überschreite oder schon mit der Vorbelastung verbun-<br />

dene Schadeffekte verstärke (a.a.O., juris Rn. 6).<br />

Abweichungen von dieser Regel sieht das Bundesverwaltungsgericht nur in<br />

zwei Fallgestaltungen als denkbar an:<br />

1. Befindet sich das verbliebene, eine über den CL liegende Vorbelastung dauer-<br />

haft verkraftende Artenspektrum eines Lebensraumes immer noch in einem<br />

günstigen Erhaltungszustand, so ist eine projektbedingte Zusatzbelastung aus-<br />

nahmsweise mit dem Erhaltungsziel vereinbar, wenn sich an diesem Zustand<br />

nichts ändert, weil das verbliebene Artenspektrum auch die Gesamtbelastung<br />

schadlos zu tolerieren vermag (a.a.O., juris Rn. 7).<br />

2. Zusatzbelastungen, die eine den als maßgeblich zugrunde gelegten Critical-<br />

Load-Wert ausschöpfende oder überschreitende Vorbelastung nur gering anhe-<br />

ben, mögen noch als Bagatelle zu werten sein, wenn davon eine Fläche des<br />

geschützten Lebensraumtyps betroffen ist, die sowohl absolut als auch in Rela-<br />

tion zur Gesamtfläche dieses Lebensraumtyps im Schutzgebiet ohne Bedeu-<br />

tung ist. Was als Bagatelle angesehen werden kann, ist indessen eine zuvör-<br />

derst naturschutzfachliche Frage (a.a.O., juris Rn. 8).<br />

Mit Blick auf den oben beschriebenen Regelfall sind Irrelevanzschwellen, die<br />

generalisierend Zusatzbelastungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der<br />

CL für unbedenklich erklären, mit den habitatrechtlichen Vorgaben nicht ohne<br />

weiteres vereinbar und bedürfen besonderer, naturschutzfachlich fundierter<br />

Rechtfertigung. Der Festlegung einer solchen Irrelevanzschwelle in Höhe von<br />

10 % der CL, wie in der „Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevan-<br />

463

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!