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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Mittelfilters einer UVS, wie im Jahr 2005 geschehen, ausreichend Informatio-<br />

nen.<br />

Im Übrigen „handelt eine Planfeststellungsbehörde nicht schon dann fehlerhaft,<br />

wenn eine andere als die von ihr bevorzugte Trassenführung ebenfalls mit gu-<br />

ten Gründen vertretbar gewesen wäre“ (BVerwG, Urteil vom 21.05.2008, 9 A<br />

68/07, juris Rn. 15). Ein Abwägungsfehler ist nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts vielmehr erst dann zu identifizieren, wenn eine al-<br />

ternative Trasse „sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Be-<br />

lange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt<br />

schonendere darstelle würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der<br />

Behörde hätte aufdrängen müssen“ (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009, 9 A<br />

64.07, juris Rn. 119; BVerwG, Urteil vom 18. März 2009, 9 A 39/07, juris Rn.<br />

131; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, 9 A 68.07, juris Rn. 15).<br />

Letztlich ist die Wahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Trassenvari-<br />

anten ein wesentlicher Teil der planerischen Entscheidung. Innerhalb der hier-<br />

bei durchzuführenden Abwägung kann sich die Planfeststellungsbehörde in der<br />

Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und<br />

damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheiden<br />

(BVerwG, Urteil vom 08.06.1995, 4 C 4/94).<br />

Vorliegend kann die Varianten V 16/K 1 unter Anwendung der weit überwiegen-<br />

den Bewertungskriterien erhebliche Vorteile für sich geltend machen. Insofern<br />

erweisen sich weder die Trasse V 11 noch die modifizierte Trasse V 37 in der<br />

vom Landesbüro der Naturschutzverbände NRW vorgeschlagenen Form als<br />

vorzugswürdig gegenüber der planfestgestellten Variante V 16/K 1.<br />

Noch einmal zusammengefasst waren hier innerhalb der Abwägung folgende<br />

Varianten zu überprüfen:<br />

• Nullvariante: Bei dieser Variante wird auf die Straßenneubaumaßnahme ver-<br />

zichtet.<br />

• Ausbauvariante: Diese, von den Naturschutzverbänden neben der V 37 vorge-<br />

schlagene Variante beinhaltet einen Ausbau der B 68 einschließlich einer Orts-<br />

umgehung der Stadt Halle.<br />

• Modifizierte Variante V 37: Diese von den Naturschutzverbänden favorisierte<br />

Trasse schwenkt von dem Übergabepunkt am Schnatweg nach Norden und er-<br />

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