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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Kosten der konzipierten Vollschutzmaßnahme: 26.400 Euro<br />

Kosten für passiven Lärmschutz : 6.250 Euro<br />

Differenz : 20.150 Euro<br />

Objekt 69<br />

Überschreitung des Nachtwertes im OG um 1 dB(A)<br />

Kosten der konzipierten Vollschutzmaßnahme: 35.200 Euro<br />

Kosten für passiven Lärmschutz : 6.250 Euro<br />

Differenz : 28.950 Euro<br />

Objekte 113 und 114<br />

Überschreitung des Nachtwertes im 2.OG um 1 db(A) bei 113<br />

Überschreitung des Nachtwertes im 1. OG um 1 dB(A) bei 114<br />

Kosten der konzipierten Vollschutzmaßnahme für beide: 29.150 Euro<br />

(14.575 im Einzelfall)<br />

Kosten für passiven Lärmschutz für beide: 12.500 Euro<br />

( 6.250 im Einzelfall)<br />

Differenz: 16.650 Euro<br />

( 8.325 im Einzelfall)<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist der Auffassung, dass der Mehraufwand für ak-<br />

tive Lärmschutzmaßnahmen zu Gunsten aller 5 Objekte in Höhe von insgesamt<br />

68.650 Euro in der Gesamtbetrachtung und auch bei Beachtung des möglichst<br />

sparsamen und zielgerichteten Umgangs mit öffentlichen Mitteln als verhältnis-<br />

mäßig erweist.<br />

Dem Vorhabenträger wird folglich aufgegeben, die von ihm bereits konzipierten<br />

Vollschutzmaßnahmen für die vorgenannten Objekte durchzuplanen und an-<br />

schließend baulich umzusetzen (s. Nebenbestimmung A 7.6.2 dieses Beschlus-<br />

ses).<br />

Außenwohnbereiche<br />

Auch die Außenwohnbereiche wurden ausreichend berücksichtigt.<br />

Nach der VLärmSchR 1997 (dort Nr. 49) sowie nach der Rechtsprechung des<br />

BVerwG umfasst der Begriff des Wohnens, soweit es um die Sicherung der Be-<br />

nutzung von Grundstücken, nicht nur <strong>–</strong> wie in § 42 BImSchG <strong>–</strong> von baulichen<br />

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